Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Hessische SPD berät neues Wahlgesetz, 9. März 1954
Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag berät die Forderung der FDP und CDU nach der Änderung des Wahlgesetzes für Hessen. Auch die Sozialdemokraten stimmen einer solchen Änderung grundsätzlich zu, da ein neues Gesetz die Blockbildung verhindern werde. Die Fraktion betont, dass ein solches Gesetz in Ruhe beraten werden müsse und sie sich nicht unter zeitlichen Druck setzen lassen werde. Sie wolle nun einen Ausschuss bilden, der über Vor- und Nachteile des Mehrheitswahlsystems, des Mischwahlsystems und des Verhältniswahlsystems beraten werde. Die Verhandlungen werden auch interfraktionell geführt, allerdings wünscht die SPD erst in ihrer eigenen Fraktion Klarheit über eine Präferenz zu haben und erst dann diese Gespräche zu führen.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.3.1954, S. 9
- Empfohlene Zitierweise
- „Hessische SPD berät neues Wahlgesetz, 9. März 1954“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/5101> (Stand: 23.7.2020)