Regesten der Landgrafen von Hessen
1491 November 19
Wilhelm III. befreit die Zent Gerau von Jagssienstpflichten
Regest-Nr. 6521
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 83, Bl. 55v. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 841 Nr. 2180. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. befreit seine Untertanen in der Zent Gerau von der Jagddienstverpflichtung, sein Wildfangzeug und -garn über den Main zu führen, den sie seinen Vorfahren leisten mußten. Dafür und zur Bezahlung eines neuen Wildzeugs sollen sie 100 fl. in der Zeit von 10 Jahren zahlen und deshalb jährlich 10 fl. an den Landschreiber zu Darmstadt bis zum Abtrag der 100 fl. entrichten. Jedoch bleiben sie verpflichtet, das Wildfangzeug in der Obergrafschaft dorthin zu führen, wohin es befohlen wird.
Siegel des Ausstellers.
Am tage sant Elisabeth a. d. 1491. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Untertanen · Frondienste · Jagddienste · Wildfangzeug · Wildfanggarn · Jagdausrüstungen · Landschreiber · Frondienste, Loskaufen von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6521 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6521> (Stand: 01.05.2024)