Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Erlass zur Bildung von Kriegs-Jugendwehren, 16. August 1914
Nach einem Erlass des Reichskriegsministers Erich von Falkenhayn (1861–1922) werden aus jungen Männern ab dem 16. Lebensjahr, soweit sie noch nicht zum Kriegsdienst einberufen wurden, freiwillige Jugendwehren gebildet.
Im Erlass heißt es: Eine eiserne Zeit ist angebrochen, welche die höchsten Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Opferwilligkeit jedes einzelnen stellt. Auch die heranwachsende Jugend vom 16. Lebensjahr ab soll nötigenfalls zu militärischem Hilfs- und Arbeitsdienste nach Maßgabe ihrer körperlichen Kräfte herangezogen werden. Hierzu und für ihren späteren Dienst im Heere und der Marine bedarf sie einer besonderen militärischen Vorbereitung.
Die 1. Kompanie der Kriegs-Jugendwehr Eschwege stand unter der Leitung von Gymnasiallehrer Engelhardt und umfasste in drei Zügen ca. 150 Jugendliche, die etwa zur Hälfte Mitglieder eines Turnvereins waren. Die 2. Kompanie zählte etwa 80 Jugendliche. Zur militärischen Ausbildung gehörten zunächst Exerzierübungen, die auf dem Hirtenrasen stattfanden; später übte man die Handhabung von Waffen und führte Kriegsspiele im Gelände durch.
(OV)
- Belege
- Kollmann, Eschwege im 1. Weltkrieg, 1993, S. 130
- Empfohlene Zitierweise
- „Erlass zur Bildung von Kriegs-Jugendwehren, 16. August 1914“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/1799> (Stand: 16.8.2020)