Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Zusammentreten der Verfassunggebenden Waldeck-Pyrmonter Landesversammlung, 9. April 1919
In Arolsen tritt die am 9. März 1919 neugewählte Verfassunggebende Waldeck-Pyrmonter Landesversammlung zusammen. Ihre Mitglieder wurden nach dem neu eingeführten Verhältniswahlrecht und dem Frauenwahlrecht bestimmt.
Die Landesversammlung beschließt noch im April das „Gesetz zur vorläufigen Ordnung der Staatsgewalt in Waldeck-Pyrmont“, die nach dem erzwungenen Rücktritt des Fürsten Friedrich am 13. November 1918 an den Arbeiter- und Soldatenrat übergegangen war. Da ein Anschluss an Preußen angestrebt wurde, begnügte sich im Gesetz mit wenigen Verfassungsänderungen, die der neuen Lage als Freistaat Rechnung trugen. So wurden die Rechte Preußen aus dem bestehenden Akzessionsvertrag ebenso bestätigt wie die Waldeckische Verfassung von 1852. Anstelle des Fürsten nahm jetzt ein dreiköpfiger Landesausschuss der Rechte im Akzessionsvertrag wahr, das der Landesvertretung verantwortlich war. Der Landesausschuss führte auch die Aufsicht über das (noch nicht aufgeteilte) Domanialvermögen.
(OV)
- Belege
- Thomas Klein, Fürstentum und Freistaat Waldeck, 1998, S. 206
- Empfohlene Zitierweise
- „Zusammentreten der Verfassunggebenden Waldeck-Pyrmonter Landesversammlung, 9. April 1919“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/2553> (Stand: 9.4.2023)