Regesten der Grafen von Ziegenhain
Belehnung von Peter und Dietrich von Eisenbach mit Burg Eisenbach durch die Grafen von Ziegenhain
Regest-Nr. 575
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, B 13 Riedesel, Nr. 114. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Siegelrest anhängend. Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Stiftsarchiv Fulda, 1498 Juli 11. / Papier, beglaubigt von den 4 Bürgermeistern zu Fulda. Regesten: Becker, Riedesel 2, S. 96, Nr. 369. - Regest
- Peter von Eisenbach (Eysenbach), Propst zu Holzkirchen (Hulczkirchen), bekundet, dass er und seinen Bruder Dietrich von den Grafen Johann [II.] und Gottfried [IX.] von Ziegenhain (Cziegenhein) und Nidda (Nydde) mit der Burg Eisenbach, mit allen Gütern und Zugehörungen als Mannlehen belehnt worden sind, so wie vor ihnen ihre Eltern und ihr Bruder Rörich die Burg von den Grafen innegehabt haben. Eisenbach soll den Grafen in ihren Nöten offen sein, sie sollen auch daraus nicht befehdet werden. Wenn die Grafen in ihren Nöten das Schloss gebrauchen, so sollen sie den Brüdern Burghut geloben undPförtner, Türhüter und Wächter entlohnen. Die Grafen versprechen weiterhin, die Söhne Eberhards des Ältern von Buchenau, Onkel der Brüder und Erben, mit dem Schloss zu belehnen, wenn diese darum bitten. Siegler der Aussteller. Uff montag nach santcen kylians dag datum anno Domii millesimo quadragesimo decesimonono. [Vgl. ID 592]
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
Ziegenhain, Grafen, Johann II. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried IX.
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Siegler
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Weitere Personen
Eisenbach, Dietrich von · Eisenbach, Rörich von · Buchenau, Eberhard von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehnswesen · Lehnsherren · Mannlehen · Lehen · Belehnungen, Bedingungen von · Schlösser · Burgen · Besitzungen · Besitztümer · Burgen, Öffnungen von
- Textgrundlage
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 575 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/575> (Stand: 10.05.2024)