Regesten der Landgrafen von Hessen
nach 1520 Mai 3
Befehl Landgraf Philipps, auf Grund der Erbverbrüderung den Herzögen von Sachsen einen Treueeid zu leisten
Regest-Nr. 16394
- Überlieferung
-
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4905 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv〉, Vordruck. Stückbeschreibung: Papier, Druck, für spezifische Angaben sind (nicht ausgefüllte) Lücken gelassen. - Regest
- Landgraf Philipp von Hessen fordert die (nicht genannten) Adressaten auf, dem Kurfürst Friedrich von Sachsen und den Herzögen Georg, Heinrich und Johann von Sachsen auf Grund der erneuerten Erbverbrüderung einen Treueeid zu leisten.
-
Weitere Informationen
Die Lücke für das Datum ist ebenso wenig gefüllt wie die für den Adressaten. Die Erbverbrüderung wurde 1520 Mai 3 zwischen Sachsen und Hessen erneuert.
- Nachweise
-
Aussteller
-
Weitere Personen
Sachsen, Kurfürsten, Friedrich III. der Weise · Sachsen, Kurfürsten, Johann der Beständige · Sachsen, Herzöge, Georg der Bärtige · Sachsen, Herzöge, Heinrich der Fromme
-
Sachbegriffe
- Textgrundlage
-
Stückangaben, Regest
am Original
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 16394 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16394> (Stand: 04.05.2024)