Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1520 August 10

Erbhuldigung der Stadt Leisnig für Landgraf Philipp

Regest-Nr. 16395

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4906 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 43, Nr. 144⟩, Konzept.
Stückbeschreibung: Papier, Druck, das Datum handschriftlich ergänzt, ebenso wie der Name der Stadt.
Rückvermerke: der brief dies lauts muss uf pergament geschriben werden.
Regest
Die Stadt Leisnig bevollmächtigt auf Befehl des Kurfürsten Friedrich von Sachsen und dessen Bruders Herzog Johann einige Räte (in das spacium mussen dy namen so von wegen des rats und gemein geschickt gesatzt werden), die im Namen der Stadt dem Landgrafen Philipp von Hessen einen Treueeid schwören sollen. Sie bekunden, daß sie den Landgrafen für den Fall, daß die Herzöge von Sachsen im Mannesstamm aussterben sollten, als ihren Erbherrn anerkennen werden.

Wortlaut der Datierung

1520 am fritag sand Laurenties tag.

Nachweise

Aussteller

Leisnig, Stadt

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Weitere Personen

Sachsen, Kurfürsten, Friedrich III. der Weise · Sachsen, Kurfürsten, Johann der Beständige

Weitere Orte

Leisnig (Lkr. Mittelsachsen/Sachsen)

Sachbegriffe

Herzöge · Kurfürsten · Brüder · Erbverbrüderungen · Treueeide · Bevollmächtigte · Räte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

am Original

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 16395 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16395> (Stand: 27.04.2024)