Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Grafen von Ziegenhain

1337 November 29

Vereinbarung über den Wiederkauf einer Geldrente zwischen Friedrich Klemm und Graf Johann I.

Regest-Nr. 1037

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Echzell, Nr. 78/1.
Stückbeschreibung: Pergament, leichter Moderschaden.
Siegel: Siegel fehlt.
Regest
Der Wäppner Friedrich Klemm von Homberg bekundet mit seiner Frau Grethe, dass Graf Johann [I.] von Ziegenhain (Cygenhain) oder seine Erben die Rente über 6 Mark, fallend aus Gütern zu Echzell und Berstadt, wieder teilweise oder ganz lösen könne: 2 Mark Rente für 20 Mark, 4 Mark Rente für 40 Mark oder 6 Mark Rente für 60 Mark. Der Wiederkauf ist jederzeit möglich. Im Falle des Wiederkaufs sollten Friedrich Klemm oder seine Nachkommen mit dem erhaltenen Geld ein gleichwertiges Gut kaufen, den Grafen von Ziegenhain auftragen und wiederum als Lehen empfangen. Friedrich Klemm oder seine Nachkommen sollten dann Erbburgmannen auf Burg Nidda sein. Siegler: der Aussteller. Nach Gots geburthe druzenhundirt iar und dar nach in dem sibenundrizigestene iare an sente Elsbeth tage.
Nachweise

Aussteller

Klemm, Friedrich, Wäppner

Empfänger

Ziegenhain, Grafen, Johann I.

Siegler

Klemm, Friedrich, Wäppner

Weitere Personen

Klemm, Grete

Weitere Orte

Echzell · Berstadt · Nidda, Burg

Sachbegriffe

Geldrenten · Gülten · Wiederkaufsrechte · Wiederkäufe, Bedingungen für · Burgmannen · Erbburgmannen · Burgen · Lehen, aktiv

Textgrundlage
Zitierweise
Ziegenhainer Regesten online Nr. 1037 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1037> (Stand: 01.05.2024)