Regesten der Landgrafen von Hessen
1393 September 27
Bündnis zwischen Landgraf Hermann und Wetzlar
Regest-Nr. 11458
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3683 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 4, Nr. 30〉. Stückbeschreibung: Pergament, sehr stockig, beschädigt, Schrift undeutlich, aufgezogen (lt. Findbuch). Siegel: Zwei Siegel (lt. Findbuch). Regesten: Ulmenstein, Geschichte Wetzlar 1, S. 503-20; Urkundenregesten des Hofgerichts 13, S. 191 f. Nr. 249 Anm. 1; Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 190, Nr. 82. - Regest
- 1393 September 27 kam unter Vermittlung, Fehdeführung und wohl auch auf Druck des Landgrafen Hermann von Hessen ein Bürgervertrag zwischen den städtischen Parteien zustande, der eher einer Satzung gleichkam. Der Landgraf verschaffte sich darin weitgehende Rechte über Wetzlar. Ihm wurde die letzte, schiedsrichterliche Instanz bei Uneinigkeiten zwischen Schöffen und jüngerem Rat eingeräumt (und wers dasz sie das nicht übereinkommen können mit welcher Partei Wir oder unser erben oder wer ein Fürst were des Landes zu Hessen zuvielen oder bystünden das sulde macht han). Ferner wurde ein ewiges Bündnis mit den Landgrafen von Hessen vereinbart. Ohne deren Einverständnis durfte Wetzlar kein Bündnis mit anderen eingehen.
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Wortlaut der Datierung
1393 in die sanctorum Cosmi et Damiani (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bündnisse, erzwungene · Rechte, schiedsrichterliche · Schöffen · Räte, jüngere
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Urkundenregesten Königs- und Hofgericht 13
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 11458 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11458> (Stand: 04.05.2024)