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Gefängnisstrafe wegen des Umgangs mit einem Kriegsgefangenen, 30. Dezember 1917

Vor der Strafkammer in Darmstadt wird gegen eine 43-jährige Witwe aus Ortenberg verhandelt, weil sie gegen die Verordnung betreffend den Verkehr mit Kriegsgefangenen verstoßen haben soll. Der Frau wird vorgeworfen, in Lindenfels und Sprendlingen mit einem französischen Kriegsgefangenen, der bei ihr tätig war, als ihr Mann noch lebte, und der sich während der Krankheit und nach dem Tod des Mannes sehr gefällig zeigte, Briefe gewechselt und ihm Pakete geschickt zu haben, die die vorgeschriebene Prüfung durch das Kriegsamt nicht hatten. In einem bei ihr gefundenen Brief habe der Franzose zur gemeinsamen Flucht eine Karte und einen Kompass gefordert. Obwohl sie darauf angeblich keine Antwort gegeben hat, wird die Frau wegen der anderen Verfehlungen zu einer Strafe von einem Monat Gefängnis verurteilt. Der französische Kriegsgefangene wird durch das Kriegsgericht abgeurteilt.
(OV)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Gefängnisstrafe wegen des Umgangs mit einem Kriegsgefangenen, 30. Dezember 1917“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3833> (Stand: 30.12.2022)
Ereignisse im November 1917 | Dezember 1917 | Januar 1918
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