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Bundesverfassungsgericht entscheidet im hessischen Schulgebetsstreit, 3. Januar 1969

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich mit dem hessischen Streit über das in den Schulen obligatorische Schulgebet. Ein Schüler hatte vor längerer Zet geklagt, dass seine Gewissensfreiheit durch die Abhaltung des Schulgebet, an dem er nicht teilnehmen wollen, verletzt werde. Dieser Klage hatte der Hessische Staatsgerichtshof stattgegeben und entschieden, wenn ein Schüler dem Schulgebet widerspreche, müsse es unterbleiben. Weil er inzwischen auf das Gymnasium gewechselt war, gab der Schüler zwar seine Klage auf, eine Mitschülerin aus der Klasse und ihre Eltern klagten jedoch ihrerseits vor dem Bundesverfassungsgericht, weil durch die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshof ihr Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung (durch die Schülerin), als auch ihr Elternrecht verletzt werde. Das Bundesverfassungsgericht weist die Verfassungsbeschwerde der Kläger jedoch als unbegründet zurück, da die Kläger durch eine bloße Gefährdung ihrer Grundrechte nicht beschwert werde.
(OV)

Belege
Weiterführende Informationen
  • Aktenzeichen: 1 BvG 727/65
Empfohlene Zitierweise
„Bundesverfassungsgericht entscheidet im hessischen Schulgebetsstreit, 3. Januar 1969“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4359> (Stand: 3.1.2020)
Ereignisse im Dezember 1968 | Januar 1969 | Februar 1969
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