Regesten der Landgrafen von Hessen
1373 März 5
Hermann von Boyneburg erhält Ersatz für seine Pferdeschäden
Regest-Nr. 1562
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit dem Siegel, das einen quadrierten Schild zeigt. - Rückvermerk des 14. Jhs.: Quitacio Hermanni de Boymelburg militis. Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 189, S. 165. - Regest
- Ritter Hermann von Boyneburg (Boymene-) bekundet, daß er am heutigen Tage mit Landgraf Heinrich abgerechnet hat, insbesondere über die Pferdeschäden, die er in seinem und seines + Sohnes [Otto] Dienst erlitten hat sowie über den Bau, den er und sein Bruder Heimerad zu Wanfried (Wene-) errichtet haben. Der Landgraf schuldet ihm 120 Mark, je 4 Pfd. Heller Eschweger Währung für eine Mark zu rechnen, womit die ihm früher vom Landgrafen ausgestellte Schuldurkunde über 84 Mark ungültig und durch eine Verschreibung von 120 Mark auf die Stadt Eschwege ersetzt worden ist.
Siegel des Ausst.
1373 an dem sunabinde vor deme suntage in der vastin als man singet Invocavit. - Nachweise
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Weitere Personen
Boyneburg, Hermann [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz · Boyneburg, Heimbrod von, gen. der Reiche
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Ritter · Rechnungslegungen · Pferdeschäden · Söhne · Brüder · Baukosten, Übernahme von · Schulden · Währungen, Eschweger · Währungsrelationen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1562 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1562> (Stand: 03.05.2024)