Regesten der Grafen von Ziegenhain
Übertragung von Nidda und Stornfels sowie Wittum der Gräfin Agnes von Ziegenhain
Regest-Nr. 1084
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Nidda, Nr. 247/27. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Siegel anhängend. - Regest
- Graf Gottfried [VII.] von Ziegenhain (Cyginhain) bekundet, dass er die Hälfte von Burg und Stadt Nidda sowie Burg Stornfels mit allen Zugehörungen, Gerichten und Dörfern seiner Frau Agnes als Wittum für einen Zeitraum von 6 Jahren übertragen hat. Mit den anderen beiden Hälften wurde sie bereits vor einigen Jahren von Graf Gottfried bewidmet. In den folgenden 6 Jahren soll sie tun und laßen nach irme besten und der herschafft Nyede, Burgmannen und Bürger sollen ihr gehorsam sein. Sollte Graf Gottfried innerhalb der 6 Jahre sterben, stehe ihr allerdings fortan nur mehr ihr Wittum, d. h. die Hälfte von Nidda und Stornfels zu, die anderen Hälften fallen wieder an die Grafschaft Ziegenhain. Siegler: der Aussteller. Nach gots geburte dryczenhundert iar in dem eyn und sechcigesten iare dez neysten fryetages nach sente katherinen tage der heilgen juncfrouwen: [Vgl. ID 689]
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Weitere Informationen
Gräfin Agnes, geb. von Falkenstein
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Wittümer · Bewidmungen · Gräfinnen · Burgen, Übertragung von · Städte, Übertragung von
- Textgrundlage
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1084 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1084> (Stand: 29.04.2024)