Regesten der Landgrafen von Hessen
um 1459
Johann Meilsheimer verspricht, in der Grafschaft Katzenelnbogen wohnen zu bleiben
Regest-Nr. 15777
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2651 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 1, Nr. 316〉. Stückbeschreibung: Fast völlig vermodert. Siegel: Siegel ab. Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1423 Nr. 5074. - Regest
- Johann Meilsheimer bekundet, daß er und seine Frau sich gegenüber Graf Philipp von Katzenelnbogen verpflichtet haben, mit Kindern und Gütern in der Grafschaft wohnen zu bleiben und sich nicht vom Grafen wegzuwenden. Er verpflichtet sich außerdem, dem Grafen jährlich zu Martini 8 fl. und 5 Pfund Heller Mainzer Währung zu geben.
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Weitere Informationen
Das Datum ist nicht mehr zu bestimmen, im Jahr 1459 leistet Meilsheimer aber das gleiche Versprechen.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Währungen, Mainzer · Residenzpflichten · Ehefrauen · Abgaben, Geld
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15777 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15777> (Stand: 01.05.2024)