Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

um 1459

Johann Meilsheimer verspricht, in der Grafschaft Katzenelnbogen wohnen zu bleiben

Regest-Nr. 15777

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2651 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 1, Nr. 316⟩.
Stückbeschreibung: Fast völlig vermodert.
Siegel: Siegel ab.
Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1423 Nr. 5074.
Regest
Johann Meilsheimer bekundet, daß er und seine Frau sich gegenüber Graf Philipp von Katzenelnbogen verpflichtet haben, mit Kindern und Gütern in der Grafschaft wohnen zu bleiben und sich nicht vom Grafen wegzuwenden. Er verpflichtet sich außerdem, dem Grafen jährlich zu Martini 8 fl. und 5 Pfund Heller Mainzer Währung zu geben.

Weitere Informationen

Das Datum ist nicht mehr zu bestimmen, im Jahr 1459 leistet Meilsheimer aber das gleiche Versprechen.

Nachweise

Aussteller

Meilsheimer, Johann

Empfänger

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Siegler

Meilsheim, Johann

Weitere Orte

Mainz (Rheinland-Pfalz), Währung

Sachbegriffe

Währungen, Mainzer · Residenzpflichten · Ehefrauen · Abgaben, Geld

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15777 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15777> (Stand: 01.05.2024)