Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1507 März 22

Schiedsspruch zwischen den Antonitern und der Stadt Grünberg

Regest-Nr. 10659

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Grünberg Antoniter (Exemplar der Antoniter). Pergament, Rundsiegel in Schüssel anhängend, 2,5 cm, Vollwappen, gevierter Schild, auf dem Helm Büffelhörner, Umschrift: ludwig vo boimelburg; Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Grünberg (Exemplar der Stadt). Pergament, ursprünglich anhängendes Siegel fehlt.
Regesten: Murhardtsche Landesbibliothek Kassel, 2° Ms. Hass. 176, Bl. 53 (1581); Staatsarchiv Marburg, R 26, Bl. 38r (18. Jahrhundert); Scriba, Regesten Urkunden Hessen 2, Nr. 2719; Glaser, Geschichte der Stadt Grünberg Nachdr., S. 82; Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 3, 1, S. 536 f. Nr. 760.
Regest
Ludwig von Boyneburg, Statthalter an der Lahn (Loyne), fällt einen Schiedsspruch zwischen dem "würdigen Herrn" Jakob Ebelsonn, Präzeptor der Häuser St. Antonii zu Grünberg (Gron-) und Arolsem (Aroldessen), einerseits und dem Rat und der Stadt Grünberg anderenteils, zwischen denen "Irrung und Gebrechen" wegen etlicher Bürgergüter entstanden waren, die gen. Präzeptor zum Hause St. Antonii gezogen haben soll, wovon er Bede und Stadtpflicht zu tun hat. Deshalb haben sich beide Parteien an den Statthalter mit Bitte um Entscheidung gewandt. Vor ihm erbot sich der Präzeptor, sich derselben Bürgergüter zu entäußern und sie wieder an Bürger kommen zu lassen, damit ihm und seinem Hause auch die 2 Gulden, die sein Haus hiervor an solchen Gütern erblich gehabt hatte, zukünftig wieder jährlich zugestellt würden. Dagegen beschwerte sich der Rat. Der Statthalter entscheidet nunmehr, daß der Präzeptor und dessen Nachfolger ewiglich 3 Gulden Grünberger Währung jährlich an Michaelis auf das Rathaus den Bedesetzern der Stadt Grünberg für alle Stücke Bürgergutes, die er zum Hause St. Antonii erkauft und gezogen hat, zu den 10 Gulden geben soll, die der hochgeborne Fürst und Herr, der verstorbene Landgraf Ludwig (I.) zu Hessen, in "Sichtsweise" hat machen lassen nach Wortlaut einer Schiedsurkunde, die beginnt: Wir Ludwig von gots gnaden lantgraff zu Hessen bekennen etc., und endet: Datum feria sexta ante dominicam oculi a.d. 1431 (1431 März 2), daß also er und seine Nachfolger des gen. Hauses zusammen 13 Gulden von allen Bürgergütern, die er und seine Vorgänger bisher an das gen. Haus bis zum heutigen Datum gebracht haben, zukünftig liefern. Da auch sein gnädiger Herr (Landgraf Wilhelm II.) von Hessen vor kurzem Präzeptor und Haus aus Gunst und Gnade zugelassen hat, hinter dem Haus den Hain (hayn) mit Bollwerk und anderem Gemäuer (Gemůerts) in den Gebrauch des genannten Hauses zu ziehen, geben Rat und Gemeinde zu Grünberg hierzu ihre Zustimmung und sagen zu, den Präzeptor und dessen Nachfolger bei den 13 Gulden unverbrüchlich zu belassen. Der Präzeptor soll hinfort den Bürgern deshalb nichts schuldig sein, doch sollen er und seine Nachfolger in Zukunft keine Bürgergüter kaufen oder zu dem Haus ziehen.
Zeugen: der Rentmeister Hans Schramm zu Grünberg und der Rentmeister Eckart von Petershain (-hayn) zu Ulrichstein (-steyn).
Von diesem Schiedsbrief wird je ein gleichlautendes Exemplar unter den Siegel des Ausstellers jeder Partei gegeben.
Datum montags noch dem sontage iudica a.d. 1507.
Nachweise

Weitere Personen

Boyneburg, Ludwig von · Ebelson, Jakob, Präzeptor der Antoniter in Grünberg · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Schramm, Hans, Rentmeister in Grünberg · Petershain, Eckhard von

Weitere Orte

Lahn, Statthalter an der · Grünberg, Antoniter · Grünberg, Rentmeister · Grünberg, Rat · Grünberg, Rathaus · Grünberg, Hain mit Bollwerk · Ulrichstein, Rentmeister · Grünberg, Währung

Sachbegriffe

Statthalter · Schiedssprüche · Präzeptoren · Räte · Mönche, Antoniter · Antoniter · Bürgergüter · Güter, bürgerliche · Güter, abgabepflichtige · Beden · Währungen, Grünberger · Rathäuser · Schiedsurkunden · Rentmeister

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Eckhardt, Klosterarchive 7

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10659 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10659> (Stand: 28.04.2024)