Regesten der Landgrafen von Hessen
1394 April 25
Markgraf Jost von Mähren befiehlt seinen Untertanen in Luxemburg, einen Eid auf Graf Diether von Katzenelnbogen abzulegen
Regest-Nr. 15845
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2846 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 1〉. Stückbeschreibung: Stark moderbeschädigt und aufgezogen. Siegel: Siegel ab. Rückvermerke: Mit dem Auftragsvermerk auf und unter dem Umbug ad mandatum domini marchionis Henricus de Spilner. Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Katzenelnbogener Akten, Bd. 2, 15. Jahrhundert; ebendort eine deutsche Übersetzung dieses Befehls in Kopie des 15. Jahrhunderts mit dem Datum dinstags nach Quasimodogeniti (28. April). Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 574 Nr. 2019. - Regest
- Brünn. - Markgraf Jost von Mähren befiehlt zum dritten Mal allen Grafen, Baronen, Edlen, Rittern und sonstigen Lehensleuten des Landes Luxemburg, welche ihm entgegen dem zweimaligen Befehl des römischen und böhmischen Königs Wenzel bisher in die Hände seines Truchseßen des Edlen Huberts von Elter (Hubardi de Altaris) den Lehenseid noch nicht geleistet haben, diesen nunmehr dem von ihm mit königlicher Zustimmung zum Hauptmann des Landes Luxemburg eingesetzten Grafen Diether von Katzenelnbogen abzulegen.
Siegel des Ausstellers. -
Wortlaut der Datierung
D. Brunne sabbato proxima ante dominicum qua cantatur Quasimodogeniti 1394.
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Siegler
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Weitere Personen
Katzenelnbogen, Grafen, Diether VIII. · Wenzel, König · Elter, Hubertus von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehenseide · Eide, Verweigern von · Könige · Markgrafen · Hauptmänner · Truchsesse
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15845 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15845> (Stand: 03.05.2024)