Regesten der Landgrafen von Hessen
nach 1523 Mai 7
Nickel von Mickwitz schwört Urfehde
Regest-Nr. 15347
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4233 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 737〉, Konzept. Stückbeschreibung: Papier, faltenbrüchig, eingerissen, stockfleckig (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regest
- Nickel von Minckwitz, der wegen Franz von Sickingen in das Gefängnis des Landgrafen von Hessen gekommen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen und auch den Erben des von Sickingen nicht zu helfen.
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Weitere Informationen
Da von den Erben des Franz von Sickingen [24. April 2012] die Rede ist, liegt die Entstehung dieser Urfehde nach dem Tode des Sickingen am 7. Mai 1523.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Weitere Personen
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15347 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15347> (Stand: 08.05.2024)