Regesten der Grafen von Ziegenhain
Belehnung des Erbburgmanns Reinhard von Brand
Regest-Nr. 1008
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Burkhards, Nr. 56/5. Stückbeschreibung: Pergament; durch starken Wasserschaden große Teile nicht mehr lesbar. Siegel: Siegel fehlt. - Regest
- Reinhard von Brand bekundet, dass er von Graf Johann [II.] von Ziegenhain (Zciegenhayn) und Nidda zu einem Erbburgmann zu Stornfels ernannt wurde und er ihn zu rechtem Mannlehen mit der Vogtei <...> belehnt hat. Siegler: der Aussteller. Datum anno Domini m cccc xiv feria sexta post martini episcopi.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Belehnungen · Erbburgmannen · Mannlehen · Burgen · Vogteien · Lehnsherren, Grafen als · Lehen
- Textgrundlage
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1008 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1008> (Stand: 06.05.2024)