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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

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85 Treffer für Ihre Suche nach 'Sachbegriff = Hessen-Darmstadt. Landtag' in 5104 Dokumenten

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  1. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Erhebung von Gemeindeabgaben in Hessen, 21. Dezember 1904
    Die Großherzogliche Regierung legt der Zweiten Kammer des Hessischen Landtags einen Gesetzentwurf zur Erhebung von Gemeindeabgaben vor, die als Ergänzungssteuern zur direkten Einkommens- und Realbesteuerung in Betracht kommen. Damit soll den Gemeinden, um ihnen gegenüber den stetig wachsenden Ausgaben neue Einnahmequellen zu ermöglichen und zugleich einen Ersatz für die demnächst ... »Details
  2. Kirchenpolitische Debatte im Hessischen Landtag in Darmstadt, 7. Februar 1905
    Im Rahmen der Etatberatungen in der Zweiten Kammer des Hessischen Landtags in Darmstadt äußert sich der Zentrumsabgeordnete Dr. Adam Joseph Schmitt (1855–1928) (Mainz) in einer längeren Rede zu kirchenpolitischen Fragen: ... »Details
  3. Annahme eines Gesetzentwurfs zum Beerdigungswesen in Hessen, 3. April 1905
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags stimmt einem Gesetzentwurf zum Beerdigungswesen zu. Danach ist für jede Gemeinde im Großherzogtum durch Ortsstatut eine Begräbnis- und Friedhofsordnung zu erlassen, die die religiösen Anschauungen der Kofessionsgemeinden und religiösen Verbände zu berücksichtigen hat.(OV) ... »Details
  4. Annahme eines Gesetzentwurfs zur Landwirtschaftskammer in Hessen, 5. April 1905
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags in Darmstadt stimmt einem Gesetzentwurf zur Landwirtschaftskammer mit Änderungen zu. Die von der Regierung vorgeschlagene Bildung von Berufsverbänden wird zugunsten einer korporativen Zusammenfassung aller Landwirte in einem Berufsverband und der Bildung der Landwirtschaftskammer aufgegeben.  ... »Details
  5. Gesetz zur Errichtung technischer Privatschulen in Hessen, 14. Juni 1905
    Die im Ständehaus in der großherzoglichen Haupt- und Residenzstadt Darmstadt tagende Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen (des Hessischen Landtags) stimmt dem Gesetzentwurf zur Errichtung und Leitung staatlich überwachter technischer Privatunterrichtsanstalten zu. Danach bedarf die Errichtung oder Leitung einer solchen Einrichtung der Genehmigung des Ministeriums des Innern, ... »Details
  6. Erste Kammer des Hessischen Landtags behandelt Wahlrechtsreform, 21. Juni 1905
    Die Erste Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen (des Hessischen Landtags) in Darmstadt stimmt in ihren Beratungen der Wahlrechtsreform sowohl dem Antrag des Ausschusses einstimmig zu, nach der die Wahl zum Landtag direkt erfolgen soll, als auch einem von 21 Mitgliedern der Ersten Kammer eingebrachten Entwurf, der als Gegengewicht die Erweiterung des Budgetrechts der Ersten Kammer nach ... »Details
  7. Übernahme der hessisch-thüringischen Staatslotterie durch Preußen, 5. Juli 1905
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags in Darmstadt stimmt dem Staatsvertrag mit dem Königreich Preußen und den thüringisch-anhaltischen Staaten zu. Danach wird die hessisch-thüringische Staatslotterie von Preußen übernommen. Die Kammer nimmt zudem das Gesetz betreffend das Spiel in außerhessischen Lotterien an.Außerdem stimmt die Zweiten Kammer des Landtags dem Gesetzentwurf über die ... »Details
  8. Erste Kammer des Hessischen Landtags lehnt Gemeindesteuergesetz ab, 20. Oktober 1905
    Die Erste Kammer des Hessischen Landtags stimmt dem Gesetzentwurf zum Gemeindesteuergesetz in der von der Zweiten Kammer genehmigten Fassung nicht zu und gibt ihn an die Regierung zur Bearbeitung zurück.(OV) ... »Details
  9. Debatte über die Reform des Landtagswahlrechts im Großherzogtum Hessen, 24. Oktober 1905
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags (Landstände des Großherzogtums Hessen) in Darmstadt berät den Gesetzentwurf zur Reform des Landtagswahlrechts. Sie lehnt dabei den Antrag der Ersten Kammer ab, in dem die Annahme des Gesetzentwurfs davon abhängig gemacht wird, dass die Befugnisse der Ersten Kammer erweitert werden. ... »Details
  10. Thronrede des Großherzogs zur Schließung des Hessischen Landtags, 26. Oktober 1905
    Die Wahlperiode des Hessischen Landtags wird von Großherzog Ernst Ludwig (1868–1937) durch eine Thronrede geschlossen. Der Großherzog bedauert darin, dass sowohl die Wahlrechtsreform wie die Reform einer Gemeindesteuererhebung gescheitert sind.1=Vgl. die Eröffnung des neuen Landtags am 19. Dezember 1905. (OV) ... »Details
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