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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

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20 Treffer für Ihre Suche nach 'Sachbegriff = Entschädigungen' in 5104 Dokumenten

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  1. Beschluss des Hessischen Landtags zur Entschädigung des Fürstenhauses, 5. Juni 1928
    Der Hessische Landtag nimmt die Vorlage der Regierung über die Entschädigung des ehemals regierenden Großherzoglichen Hauses, die eine Abfindung von neun Millionen Reichsmark für die dem Staat übereigneten Besitztümer, in erster Lesung mit 29 gegen 25 Stimmen an. Die Abgeordneten der SPD stimmen mit den Kommunisten gegen die Vorlage, während die sozialdemokratischen Minister für die ... »Details
  2. Umstrittener Abfindungsvertrag mit Großherzog Ernst Ludwig, 8. Juni 1928
    Der Hessische Landtag billigt den von der Regierung vorgelegten umstrittenen Abfindungsvertrag mit dem ehemaligen Großherzog Ernst Ludwig (1868–1937) mit knapper Mehrheit. Die Abfindungssumme von acht Millionen Reichsmark wird in 20 Jahresraten zu 400.000 Reichsmark gezahlt. Der Streit um die Abfindung schwelt seit dem Abkommen von 1919, das mit der Inflation hinfällig wurde. Der ... »Details
  3. Landesgesetz zur Entschädigung von NS-Opfern, Juli 1946
    Ein hessisches Landesgesetz regelt die Entschädigung von NS-Opfern. ... »Details
  4. Arbeitsausschuss zur Betreuung der Verfolgten des NS-Regimes, 11. Januar 1947
    In Wiesbaden wird ein Arbeitsausschuss zur Koordinierung der in Hessen gebildeten Betreuungsstellen für die Verfolgten des NS-Regimes gebildet. Er vertritt rund 7.500 zwischen 1933 und 1945 aus politischen, religiösen oder rassischen Gründen verfolgte Personen. So hilft er ihnen bei der Versorgung mit Wohnraum, Lebensmitteln und Bekleidung sowie der Durchsetzung von Ansprüchen auf staatliche ... »Details
  5. Festlegung der Diäten für die Mitglieder des Hessischen Staatsgerichtshofs, 4. November 1949
    Das Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder des Hessischen Staatsgerichtshofs wird im Rechtsausschuss des Hessischen Landtags beraten. Der Ausschuss schlägt vor, dem Präsidenten des Staatsgerichtshofs Diäten von 200 DM monatlich zu zahlen, dem Vizepräsidenten des Gerichtshofs und dem Landesanwalt eine Entschädigung von 150 DM und dem Stellvertretenden Landesanwalt 100 DM pro Monat zu ... »Details
  6. Kabinettsbeschluss zur Haftentschädigung ehemaliger politischer Häftlinge, 22. November 1949
    Das hessische Kabinett beschließt, dass jedem ehemaligen politischen Häftling für jeden Monat erlittener Haft eine Entschädigung von 150 DM zustehen soll. ... »Details
  7. Tumulte bei Demonstration des VVN vor dem Hessischen Landtag, 14. Dezember 1949
    Bei einer Demonstration der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) in Hessen kommt es zu tumultartigen Szenen vor und im Wiesbadener Schloss, in dem zu dieser Zeit der Hessische Landtag eine Plenarsitzung abhält. Der Landesvorstand des VVN hatte die Mitglieder in Hessen zu einem Marsch nach Wiesbaden aufgerufen, um mit Nachdruck auf Forderungen der Vereinigung auf Abänderung des ... »Details
  8. Finanzminister Hilpert kritisiert Vorfälle bei der VVN-Demonstration vor dem Landtag, 18. Dezember 1949
    In Königstein kritisiert der hessische Finanzminister Werner Hilpert (1897–1957; CDU) die Vorfälle bei der Demonstration der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes am 14. Dezember vor dem Hessischen Landtag in Wiesbaden. Das Parlament, so betont er, dürfe „nicht durch die Straße terrorisiert werden“. Man werde durch geeignete Maßnahmen dafür sorgen, dass in Zukunft nur nach ... »Details
  9. Zinn will Probleme der Besatzungsgeschädigung gemeinsam mit Amerikanern lösen, 14. August 1951
    Ministerpräsident Georg-August Zinn (1901–1976; SPD) schlägt in einem Schreiben an Oberkommissar John Jay McCloy (1895–1989) vor, dass die Landesregierung gemeinsam mit den amerikanischen Besatzungsbehörden eine Kommission bildet, die eine vorläufige Regelung in Streitfällen über die Entschädigung von Besatzungsgeschädigten entscheiden soll. Die Kommission soll solange arbeiten, bis es ... »Details
  10. Hessisches Kabinett beschließt Ausführungsbestimmungen für Sozialisierung, 1. Februar 1952
    Das hessische Kabinett beschließt Ausführungsbestimmungen – das Überleitungs-und Entschädigungsgesetz – für die Artikel 39 bis 41 der hessischen Verfassung. Diese Artikel haben die Sozialisierung von Eigentum zum Gegenstand. Das Gesetz sieht vor, dass Sozial- oder Landesgemeinschaften, Gemeinden und Gemeindeverbände oder juristische Personen des privaten bzw. des öffentlichen Rechts, an ... »Details
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