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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

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  1. Vorlage eines neuen Wahlgesetzes im Hessischen Landtag, 5. März 1901
    Die hessische Regierung legt dem Hessischen Landtag eines neues Wahlgesetz vor, dessen wesentliche Bestimmungen lauten: ... »Details
  2. Antrag der Landtagskommission in Hessen zur Wahlreform, Anfang Mai 1902
    Die Kommission der Zweiten Kammer des Hessischen Landtags beantragt nach der Vorlage der Regierung, die Zahl der städtischen Abgeordneten zu vermehren und die Städte Mainz, Darmstadt und Gießen durch ihre Oberbürgermeister in der Ersten Kammer vertreten zu lassen. Die Kommission spricht sich außerdem für das direkte Wahlrecht aus. Ein Antrag der Nationalliberalen auf Einführung der ... »Details
  3. Beratungen der Landstände des Großherzogtums Hessen in Darmstadt über die Wahlrechtsreform, 7. Juni 1902
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags (Landstände des Großherzogtums Hessen) in Darmstadt berät über eine Wahlrechtsreform, wozu ein von der Regierung am 5. März 1901 verabschiedeter Entwurf vorliegt. Danach soll im Großherzogtum Hessen das direkte Wahlrecht eingeführt werden. Demgegenüber entfällt die Bestimmung, dass ein Wähler in keinem fremden Untertanenverband stehen darf. Er ... »Details
  4. Beschluss zur Reform des Wahlrechts im Hessischen Landtag, 20. Juni 1902
    Die Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen (des Hessischen Landtags) in Darmstadt beschließt in erster Lesung eine Reform des Wahlrechts. Darin enthalten ist das Prinzip der direkten Wahl und der Wahlpflicht, die auf den entschiedenen Widerstand der großherzoglichen Regierung stößt.(OV) ... »Details
  5. Beendigung der Beratungen zur Wahlrechtsreform im Hessischen Landtag, 3. Juli 1902
    Die Zweite Kammer des hessischen Landtags (= die Landstände des Großherzogtums Hessen) in Darmstadt schließt die Beratung zum Entwurf über eine Wahlrechtsreform ab. Sie nimmt mit 32 gegen 4 Stimmen Artikel 4 an, der die Einführung der allgemeinen direkten und geheimen Wahlen zum Landtag vorsieht. Dagegen wird eine Wahlpflicht abgelehnt. Eine Einigung über die künftige Zusammensetzung der ... »Details
  6. Thronrede Großherzog Ernst Ludwigs und Schließung des Hessischen Landtags, 11. Juli 1902
    Großherzog Ernst Ludwig von Hessen (1868–1937) schließt den Hessischen Landtag mit einer Thronrede, in der er den Abgeordneten für ihre Pflichttreue bei der anstrengenden Arbeit während der abgelaufnen Tagung dankt. Er bedauert, dass wegen der Kürze der Zeit die Verhandlungen über eine Änderung des Wahlgesetzes, vor allem was die Einführung der direkten Wahlen betrifft, nicht ... »Details
  7. Fortsetzung der Debatte über das neue Landtagswahlgesetz im Hessischen Landtag, 7.-8. Juli 1904
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags setzt ihre Beratungen über ein neues Landtagswahlgesetz fort. Sie nimmt die meisten Artikel der Regierungsvorlage an, auch den Artikel 6, der ein Wahlrecht von einem dreijährigen Aufenthalt im Großherzogtum und einer dreijährigen Staatsangehörigkeit abhängig macht, worauf die Regierung bestanden hat. Dagegen stimmt die Zweite Kammer der ... »Details
  8. Erste Kammer des Hessischen Landtags behandelt Wahlrechtsreform, 21. Juni 1905
    Die Erste Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen (des Hessischen Landtags) in Darmstadt stimmt in ihren Beratungen der Wahlrechtsreform sowohl dem Antrag des Ausschusses einstimmig zu, nach der die Wahl zum Landtag direkt erfolgen soll, als auch einem von 21 Mitgliedern der Ersten Kammer eingebrachten Entwurf, der als Gegengewicht die Erweiterung des Budgetrechts der Ersten Kammer nach ... »Details
  9. Debatte über die Reform des Landtagswahlrechts im Großherzogtum Hessen, 24. Oktober 1905
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags (Landstände des Großherzogtums Hessen) in Darmstadt berät den Gesetzentwurf zur Reform des Landtagswahlrechts. Sie lehnt dabei den Antrag der Ersten Kammer ab, in dem die Annahme des Gesetzentwurfs davon abhängig gemacht wird, dass die Befugnisse der Ersten Kammer erweitert werden. ... »Details
  10. SPD-Demonstrationen gegen Dreiklassenwahlrecht, 12. Januar 1908
    Am Tag der preußischen Landtagswahlen demonstriert die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) in Frankfurt am Main mit zahlreichen Versammlungen und insgesamt 16 Protestzügen durch die Innenstadt gegen ihre Benachteiligung durch das Dreiklassenwahlrecht. ... »Details
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