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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

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85 Treffer für Ihre Suche nach 'Sachbegriff = Hessen-Darmstadt. Landtag' in 5104 Dokumenten

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  1. Beschlüsse der Ersten Kammer des Landtags in Darmstadt, 19. Oktober 1915
    Die Erste Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen in Darmstadt nimmt in einer kurzen Sitzung entsprechend den Beschlüssen der Zweiten Kammer mehrere Gesetzentwürfe an. Sie betreffen die Verschiebung der Wahlen zum 37. Landtag, die Veräußerung von Grundstücken des Fiskus und die Übernahme von Wechselverpflichtungen für die Gemeinden und Gemeindeverbände durch den Staat. ... »Details
  2. Debatte über ausländische Gesandte im Darmstädter Landtag, 17. März 1916
    Der Abgeordnete Dr. Arthur Osann (1862–1924; Nationalliberale) vertritt in der Zweiten Kammer des Landtags des Großherzogtums Hessen die Auffassung, dass es das Recht der Einzellandtage sei, auch Fragen der auswärtigen Politik zu erörtern. Er stellt und begründet einen Antrag, Gesandte fremder Staaten nicht mehr am großherzoglichen Hof zu dulden. Darauf erwidert ihm Staatsminister Dr. Carl ... »Details
  3. 25. Regierungsjubiläum des Großherzogs Ernst Ludwig von Hessen, 14. März 1917
    Großherzog Ernst Ludwig von Hessen (1868–1937) begeht sein 25. Regierungsjubiläum. Wegen der ernsten Kriegszeiten gibt es im Sinne des Großherzogs keine größeren Feierlichkeiten. Am folgenden Tag überbringt eine Abordnung beider Kammern des Landtags dem Großherzog die Glückwünsche des Landes. Dabei überreicht sie ein in allen Teilen des Landes gesammeltes Kapital zur Gründung eines ... »Details
  4. Hessischer Landtag beschließt Kriegteuerungsbeihilfe, 23. März 1917
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags in Darmstadt stimmt einer Vorlage der großherzoglichen Regierung zu, mit der Beamten, Lehrern usw. mit einem Diensteinkommen bis zu 4.800 Mark eine Kriegsteuerungsbeihilfe von 100 Mark, dazu für jedes Kind eine Beihilfe von 25 Mark gewährt werden. Unverheiratete Beamte und Lehrer erhalten eine Beihilfe von 50 Mark.(OV) ... »Details
  5. SPD-Forderung nach allgemeinem und gleichem Wahlrecht für den Landtag im Großherzogtum, 30. April 1917
    Die SPD-Fraktion im Landtag des Großherzogtums Hessen beantragt die baldige Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts bei den hessischen Landtagswahlen.(OV) ... »Details
  6. Positive Stellungnahme der hessischen Regierung zur Wahlrechtsreform, 10. Oktober 1917
    Die Regierung des Großherzogtums Hessen antwortet in der Zweiten Kammer des Landtages (Landstände des Großherzogtums Hessen) im Ständehaus am Luisenplatz in Darmstadt auf den vor einiger Zeit von den Sozialdemokraten eingebrachten Antrag, das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht für die Landtagswahlen, wie auch für die Gemeinde-, Kreis- und Provinzialvertretungen einzuführen. ... »Details
  7. Einsetzung eines Verfassungsausschusses im Großherzogtum, 23.-26. Oktober 1917
    In Darmstadt tagt die Zweite Kammer des Hessischen Landtags. Sie beschließt unter anderem, die Mandatsdauer der Zweiten Kammer bis zur zweiten Jahreshälfte 1918 zu verlängern. Anträge der Fortschrittlichen Partei und der Sozialdemokratischen Partei, für den Landtag und die Kommunalvertretungen das gleiche, geheime, allgemeine und direkte Wahlrecht einzuführen, werden an einen ... »Details
  8. Bildung eines Soldatenrats in Darmstadt und Absetzung des Großherzogs, 8.-9. November 1918
    Die Soldaten des Truppenübungsplatzes Griesheimer Lager bei Darmstadt bilden Soldatenräte.Etwa 5.000 bis 7.000 Soldaten revoltieren in der Nacht vom 8. auf den 9. November in Darmstadt. Sie besetzen Verwaltungsgebäude in der Stadt und ziehen vor das Neue Palais, um den dort residierenden Großherzog gefangen zu nehmen. Zu einer Erstürmung des Neuen Palais kommt es jedoch nicht. Der ... »Details
  9. Erlass einer Amnestie im ehemaligen Großherzogtum Hessen, 15. November 1918
    Die Regierung im ehemaligen Großherzogtum Hessen verkündet eine allgemeine Amnestie. Danach wird allen bereits verurteilten oder mit einem Strafbefehl versehenen Personen die Strafe erlassen, wenn sie noch nicht vollstreckt ist und höchstens drei Monate Gefängnis, drei Monate Festungshaft, Haft oder eine Geldstrafe von höchstens 1.000 Mark umfasst oder aus einem Verweis besteht. Bei noch ... »Details
  10. Auflösung des alten Hessischen Landtags (von 1911), 16. November 1918
    Die neu gebildete Staatsregierung der Republik Hessen löst im Einvernehmen mit dem Arbeiter- und Soldatenrat den am 17. November 1911 gewählten und wegen des Weltkriegs mehrfach um ein Jahr verlängerten Hessischen Landtag auf, der am 8. November 1918 zum letzten Mal getagt hat.(OV) ... »Details
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