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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

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35 Treffer für Ihre Suche nach 'Sachbegriff = Sozialisierungen' in 5104 Dokumenten

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  1. Gründung der Hessischen Berg- und Hüttenwerke AG in Wetzlar, 4. Juni 1952
    In Wetzlar wird die Hessische Berg- und Hüttenwerke AG gegründet. Die AG war mit der aufgrund des alliierten Gesetzes Nr. 27 erforderlichen Zustimmung der Combined Steel Group und der Stahltreuhändervereinigung erfolgt. Die Hessische Landesregierung stimmte der Gründung ebenfalls zu. Bis zum endgültigen Urteil des Hessischen Staatsgerichtshof über alle Fragen, die im Zusammenhang mit Artikel ... »Details
  2. Hessische Staatsgerichtshof bestätigt Gültigkeit des Sozialisierungsartikels, 6. Juni 1952
    In Wiesbaden urteilt der Hessische Staatsgerichtshof, dass die Überführung der Grundstoffindustrien und des Verkehrswesens aufgrund von Artikel 41 der Hessischen Verfassung rechtsgültig ist. Mit Inkrafttreten der Hessischen Verfassung am 1. Dezember 1946 ist den früheren Eigentümern der Besitz entzogen und sozialisiert worden. Weiter urteilt das Gericht, dass die Einsetzung von Treuhändern, ... »Details
  3. Verfassungsbeschwerde hessischer Betriebe gegen Urteil zu Artikel 41, 8. August 1952
    Die Buderusschen Eisenwerke, die Stahlwerke Röchling-Buderus AG, beide aus Wetzlar, die Burger Eisenwerke GmbH, aus Burg im Dillkreis, und die Zeche Ronneberg in Homberg (Efze)/Kassel schließen sich der Verfassungsbeschwerde der Kasseler Verkehrsbetriebe gegen das Urteil des Staatsgerichtshof über Artikel 41 an. Kernargument der Klage ist die Rechtsauffassung, dass die Sozialisierungsartikel ... »Details
  4. Untersuchung des Deutschen Industrieinstituts erklärt Sozialisierung für ungültig, September 1952
    Das Deutsche Industrieinstitut kommt in seiner Untersuchung der hessischen Sozialisierung zu dem Schluss, dass diese ungültig sei. Die Kernaussage des Gutachtens besagt, dass Artikel 41 der Hessischen Verfassung entscheidend von einem Ministerialbeamten in seiner Formulierung geändert worden sei, nachdem der Artikel in der Verfassunggebenden Landesversammlung beraten und formuliert worden war. ... »Details
  5. Sozialisierung der Privatbahnen wird rückgängig gemacht, 22. November 1952
    Die 1946 erfolgte Sozialisierung der Privatbahnen (unter anderem: Butzbach-Licher-Eisenbahn AG, Kleinbahn AG Frankfurt-Königstein, Herkulesbahn Kassel, Schwebebahn AG Kassel-Bettenhausen) wird vom Land Hessen rückgängig gemacht.(OV) ... »Details
  6. Wirtschaftsministerium nimmt Stellung zu Berichten über Sozialisierung der Privatbahnen, 23. Dezember 1952
    Das hessische Wirtschaftsministerium äußert sich zu Berichten, das Land wolle die Sozialisierung der Privatbahnen zurücknehmen. Eine sinnvolle Neuordnung im Bereich der Kleinbahnen sieht das Ministerium vor, da die bestehenden Regelungen langfristig nicht funktionieren werden. Eine vollständige Rücknahme der Sozialisierung sei aber nicht vorgesehen. Dazu sei die Regierung auch aufgrund der ... »Details
  7. Die Förderung der hessischen Wirtschaft wird von der CDU im Landtag beantragt, 14. Januar 1953
    Die CDU beantragt die Gewährung von Mitteln in Höhe von 60 Millionen DM zur Förderung des Mittelstandes und der Verbesserung der sozialen Bedingungen der Arbeiter in Hessen. Der Plan der CDU sieht eine dreijährige Laufzeit vor. Das Geld soll aus den Mitteln stammen, die für die Entschädigung der sozialisierten Betriebe vorgesehen waren. In der Debatte fordert der Abgeordnete Erich Großkopf ... »Details
  8. Deutsches Industrie-Institut kritisiert hessische Sozialisierung, 27. Mai 1953
    Das in Köln angesiedelte Deutsche Industrie-Institut greift die hessischen Sozialisierungsmaßnahmen scharf an. Hier gehe es nicht um wirtschaftliche Notwendigkeiten, sondern um dogmatische Bestimmungen seitens der Sozialdemokraten. Auch die jetzt anstehende Verwaltungsreform sei nur ein weiterer Schritt in den groß angelegten Sozialisierungsplänen der Landesregierung.(MB) ... »Details
  9. Land und Kasseler Verkehrsbetriebe erzielen Einigung im Sozialisierungsstreit, 29. Mai 1953
    Im Sozialisierungsstreit zwischen den Kasseler Verkehrsbetrieben (KVG) und dem Land Hessen ist eine Einigung erzielt worden. Die KVG wird damit auch ihre noch schwebende Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht zurückziehen. Wie hoch die Entschädigungszahlung des Landes an die KVG ist, ist nicht bekannt. Beide Seiten sehen jedoch von einer Nennung der Summe ab, solange noch nicht alle ... »Details
  10. Hessischer Landtag berät Sozialisierung, 21. Oktober 1953
    Im Hessischen Landtag ist erneut die Sozialisierung Gegenstand der Debatte. CDU und FDP richten in dieser Sache eine Große Anfrage an die Regierung. Für die CDU spricht Erich Großkopf (1903–1977), der bemängelt, dass sich die Kasseler Verkehrsbetriebe und das Land in der Frage der Entschädigungszahlung auf einen Vergleich in Höhe von 5,8 Millionen DM geeinigt haben, die zwar von der ... »Details
  11. Landesregierung berät Schlussgesetz über Sozialisierung, 14. März 1954
    Die hessische Landesregierung plant einen Entwurf für das Schlussgesetz der Sozialisierung in Hessen vorzulegen. Im Raum steht eine Entschädigungssumme von 25 Millionen DM, von denen zwischen 10 und 15 Millionen DM auf die Buderuschen Eisenwerke in Wetzlar entfallen sollen.(MB) ... »Details
  12. Entschädigungskosten für Enteignungen auf 30 Millionen DM geschätzt, 14. April 1954
    Das hessische Finanzministerium schätzt die Kosten, die das Land als Entschädigung für Firmenenteignungen zu zahlen hat, auf etwa 25 bis 30 Millionen DM. Von diesen werden rund 20 Millionen DM durch die Mehreinnahmen im Rechnungsjahr 1953 beglichen werden, der restliche Betrag wird über das Rechnungsjahr 1954/55 abgedeckt.(MB) ... »Details
  13. Ministerpräsident Zinn gibt Erklärung zu Ausführungsgesetz zu Artikel 41 im Landtag, 27. Mai 1954
    Bei der ersten Lesung des Ausführungsgesetz zu Artikel 41 gibt Ministerpräsident Georg August Zinn (1901–1976; SPD) im Hessischen Landtag eine Erklärung ab. Zunächst betont er, dass die Sozialisierung kein allein sozialdemokratisches Projekt war, sondern auch auf die Zustimmung in Teilen des bürgerlichen Lagers traf. Zudem habe sich am 1. Dezember 1946 die Bevölkerung Hessens mit rund 72 % ... »Details
  14. Einstellung der Sozialisierungsvorhaben durch Abschlussgesetz, 6. Juli 1954
    Mit dem hessischen Abschlussgesetz werden die Sozialisierungsvorhaben gemäß Artikel 41 der Landesverfassung eingestellt.(OV) ... »Details
  15. Hessischer Landtag beschließt Ergänzung des Abschlussgesetzes zum Artikel 41, 1. Juli 1965
    Der Hessische Landtag beschließt das „Gesetz zur Ergänzung des Abschlußgesetzes zum Artikel 41 der hessischen Verfassung“. Damit wird das Abschlussgesetz vom 6. Juli 1954 in der Weise ergänzt, dass die Übertragung von Vermögenswerten aus Gemeineigentum auf andere Vermögensträger (also die Veräußerung an private Eigentümer) möglich wird. Die daraus fließenden Erlöse sollen dem ... »Details
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