Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
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- FDP beantragt Wiederaufnahme des Verfahrens um Artikel 41 beim Staatsgerichtshof, 18. März 1952
Die FDP beantragt beim Hessischen Staatsgerichtshof die Wiederaufnahme des Verfahrens um Artikel 41 der Verfassung. Die Partei begründet ihren abermaligen Vorstoß beim Staatsgerichtshof mit den Stenographischen Protokollen des Verfassungsausschusses. Zudem benennt die Zeugen, die bestreiten, dass der im Volksentscheid genannte Wortlaut des Artikel 41 jemals in der Verfassungberatenden ... »Details - Hessischer Staatsgerichtshof weist Wiederaufnahmeantrag der FDP ab, 2. April 1952
Der hessische Staatsgerichtshof weist die Verfassungsklage der FDP ab. Die neu vorgelegten Beweise der FDP rechtfertigen keine Wiederaufnahme des Verfahrens. Damit ist das Urteil aus dem Jahr 1951 bestätigt. Der Präsident des Staatsgerichtshof, Dr. Karl Lehr (1881–1962), verkündet dieses Urteil. Insgesamt werden zwölf Gutachten zur Gültigkeit des Artikels zur Rate gezogen, von denen sieben ... »Details - Erklärung von Ministerpräsident Zinn zu Gemeindebetrieben und Sozialisierung, 9. April 1952
Ministerpräsident Georg August Zinn (1901–1976; SPD) gibt folgende Erklärung über die Stellung der Gemeindebetriebe innerhalb der Sozialisierung: Die im Anschluß an die Verhandlung des Staatsgerichtshofes vom 4. April 1952 aufgestellte Behauptung, daß der hessische Staat das Eigentum an den kommunalen Energie- und Verkehrsbetrieben für sich in Anspruch nehme, entbehrt jeder Grundlage und ... »Details - Reaktion der FDP-Landtagsfraktion auf Erklärung Zinns zu Gemeindebetrieben und Sozialisierung, 11. April 1952
Die Landtagsfraktion der FDP reagiert auf die Erklärung von Ministerpräsident Georg August Zinn (1901–1976; SPD) in der Sache Gemeindebetrieben und Sozialisierung. Der Landtagsabgeordnete Hans Ilau (1901–1974), zugleich Bevollmächtigter der FDP-Landtagsfraktion, gibt folgende Stellungnahme ab: ... »Details - Verhandlungen über Grube Emma vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden, 30. April 1952
Das Arbeitsgericht Wiesbaden verhandelt in der Sache Grube Emma. Der früher Eigentümer der Braunkohlegrube, die sozialisiert wurde, und später als Treuhänder fungierte, verklagt das Land auf 44.800 DM, die ihm das Land für seine Arbeit als Treuhänder noch schulde. Als monatliches Gehalt standen ihm 700 DM zu, das aber nur bis August 1949 an ihn gezahlt worden sei. Aufgrund finanzieller ... »Details - Steuerschätzung für das Rechungsjahr 1952, 23. Mai 1952
Die geschätzten Steuereinnahmen für das Rechnungsjahr 1952 belaufen sich in Hessen auf 1.008.821.000 DM. Damit steigen die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr (rund 749 Millionen DM) deutlich an. Der Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags will nun 1,5 Millionen DM für Schulspeisungen zur Verfügung stellen. Ebenso sieht der Ausschuss Handlungsbedarf bei der Entschädigung von Städten, die ... »Details - Gründung der Hessischen Berg- und Hüttenwerke AG in Wetzlar, 4. Juni 1952
In Wetzlar wird die Hessische Berg- und Hüttenwerke AG gegründet. Die AG war mit der aufgrund des alliierten Gesetzes Nr. 27 erforderlichen Zustimmung der Combined Steel Group und der Stahltreuhändervereinigung erfolgt. Die Hessische Landesregierung stimmte der Gründung ebenfalls zu. Bis zum endgültigen Urteil des Hessischen Staatsgerichtshof über alle Fragen, die im Zusammenhang mit Artikel ... »Details - Hessische Staatsgerichtshof bestätigt Gültigkeit des Sozialisierungsartikels, 6. Juni 1952
In Wiesbaden urteilt der Hessische Staatsgerichtshof, dass die Überführung der Grundstoffindustrien und des Verkehrswesens aufgrund von Artikel 41 der Hessischen Verfassung rechtsgültig ist. Mit Inkrafttreten der Hessischen Verfassung am 1. Dezember 1946 ist den früheren Eigentümern der Besitz entzogen und sozialisiert worden. Weiter urteilt das Gericht, dass die Einsetzung von Treuhändern, ... »Details - Verfassungsbeschwerde hessischer Betriebe gegen Urteil zu Artikel 41, 8. August 1952
Die Buderusschen Eisenwerke, die Stahlwerke Röchling-Buderus AG, beide aus Wetzlar, die Burger Eisenwerke GmbH, aus Burg im Dillkreis, und die Zeche Ronneberg in Homberg (Efze)/Kassel schließen sich der Verfassungsbeschwerde der Kasseler Verkehrsbetriebe gegen das Urteil des Staatsgerichtshof über Artikel 41 an. Kernargument der Klage ist die Rechtsauffassung, dass die Sozialisierungsartikel ... »Details - Untersuchung des Deutschen Industrieinstituts erklärt Sozialisierung für ungültig, September 1952
Das Deutsche Industrieinstitut kommt in seiner Untersuchung der hessischen Sozialisierung zu dem Schluss, dass diese ungültig sei. Die Kernaussage des Gutachtens besagt, dass Artikel 41 der Hessischen Verfassung entscheidend von einem Ministerialbeamten in seiner Formulierung geändert worden sei, nachdem der Artikel in der Verfassunggebenden Landesversammlung beraten und formuliert worden war. ... »Details - Die Förderung der hessischen Wirtschaft wird von der CDU im Landtag beantragt, 14. Januar 1953
Die CDU beantragt die Gewährung von Mitteln in Höhe von 60 Millionen DM zur Förderung des Mittelstandes und der Verbesserung der sozialen Bedingungen der Arbeiter in Hessen. Der Plan der CDU sieht eine dreijährige Laufzeit vor. Das Geld soll aus den Mitteln stammen, die für die Entschädigung der sozialisierten Betriebe vorgesehen waren. In der Debatte fordert der Abgeordnete Erich Großkopf ... »Details - Hessisches Kabinett billigt Entwurf zum Abschlussgesetz zu Artikel 41, 4. Mai 1954
Das hessische Kabinett billigt den Abschlussgesetzentwurf zu Artikel 41, dem Sozialisierungsartikel der Hessischen Verfassung. Folgende Regelung soll bei Sozialisierungsmaßnahmen gelten: Als Klein- und Mittelbetriebe, die von der Sozialisierung ausgenommen werden, gelten nach dem Abschlußgesetz Bergbaubetriebe mit weniger als 500 Beschäftigten, ferner Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung mit ... »Details - Ministerpräsident Zinn gibt Erklärung zu Ausführungsgesetz zu Artikel 41 im Landtag, 27. Mai 1954
Bei der ersten Lesung des Ausführungsgesetz zu Artikel 41 gibt Ministerpräsident Georg August Zinn (1901–1976; SPD) im Hessischen Landtag eine Erklärung ab. Zunächst betont er, dass die Sozialisierung kein allein sozialdemokratisches Projekt war, sondern auch auf die Zustimmung in Teilen des bürgerlichen Lagers traf. Zudem habe sich am 1. Dezember 1946 die Bevölkerung Hessens mit rund 72 % ... »Details - Einstellung der Sozialisierungsvorhaben durch Abschlussgesetz, 6. Juli 1954
Mit dem hessischen Abschlussgesetz werden die Sozialisierungsvorhaben gemäß Artikel 41 der Landesverfassung eingestellt.(OV) ... »Details - Hessischer Landtag beschließt Ergänzung des Abschlussgesetzes zum Artikel 41, 1. Juli 1965
Der Hessische Landtag beschließt das „Gesetz zur Ergänzung des Abschlußgesetzes zum Artikel 41 der hessischen Verfassung“. Damit wird das Abschlussgesetz vom 6. Juli 1954 in der Weise ergänzt, dass die Übertragung von Vermögenswerten aus Gemeineigentum auf andere Vermögensträger (also die Veräußerung an private Eigentümer) möglich wird. Die daraus fließenden Erlöse sollen dem ... »Details