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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

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46 Treffer für Ihre Suche nach 'Sachbegriff = Beamte' in 5104 Dokumenten

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  1. Hessischer Innenminister genehmigt Weiterführung alter Dienstgrade der Wehrmacht, 18. Dezember 1950
    Der hessische Innenminister Heinrich Zinnkann (1885–1973; SPD) informiert die nachgeordneten Behörden in Hessen in einem Schreiben darüber, dass ehemalige Wehrmachtsangehörige und Beamte, „deren Einstellungsbehörden nicht mehr bestehen“, nicht daran gehindert seien, ihren früheren Dienstgrad (wie etwa „Hauptmann a.D.“) weiterzuführen. Beschwerden über die Führung der früheren ... »Details
  2. Regierungsvorlage zum Abschluss der Entnazifizierung in Hessen, 21. März 1951
    Der Hessische Ministerpräsident Georg August Zinn (1901–1976; SPD) bringt die Regierungsvorlage über das „Gesetz zum Abschluss der Entnazifizierung in Hessen“ in den Landtag ein. Zinn fordert die rasche Beendigung der Entnazifizierung im Land, da auch eine bundesdeutsche Regelung bislang nicht in Sicht sei. Nur mit dem Abschluss dieser Maßnahme könne auch der Gedanke der Versöhnung im ... »Details
  3. Landesregierung beschließt höhere Beamtengehälter in Hessen, 21. März 1951
    Die Hessische Landesregierung beschließt, die geplante Lohnerhöhung von 15 % für hessische Beamte auf den 1. April 1951 vorzuziehen. Grundlage hierfür sind die Preissteigerungen. Um spätere Nachzahlungen an die Staatsdiener zu vermeiden, werden die Gehälter bereits ab 1. April erhöht ausgezahlt.(MB) ... »Details
  4. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kritisiert hessische Pensionspolitik, 10. Juli 1951
    Die hessische Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert die Kürzungen der Ruhegehälter und Witwenbezüge vom 1. April 1949, die in der Presse zudem als Lohnerhöhung dargestellt worden sind, scharf. Hessen sei das einzige Bundesland, das diesen Schritt gegangen ist und auch weiterhin gehen will. Mit Kürzungen der mittleren und höheren Pensionen werden die unteren aufgebessert. ... »Details
  5. Stand der Wiedereingliederung verdrängter Beamte in Hessen, 14. Mai 1952
    Aufgrund der Anfrage des Blocks der Heimatvertriebenen und Entrechteten wird im Landtag die Ausführung des Bundesgesetzes zum Artikel 131 des Grundgesetzes thematisiert. Ministerialdirektor Kühne antwortet, dass bislang 12.500 Personen auf die Im Herbst 1950 erlassene Meldeaufforderung reagiert haben. Rund 8.500 von diesen seien unterbringungsberechtigt und 60 % von diesen sind bereits im ... »Details
  6. Fast 200 Lehrerstellen in Hessen nur kommissarisch besetzt, 12. August 1952
    Das hessische Kultusministerium nimmt Stellung zur Angabe der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, dass in Hessen zur Zeit fast 200 Direktoren- und Hauptlehrerstellen nur kommissarisch besetzt seien. Das Ministerium bejaht diese Angaben und verweist auf die Gesetzesbestimmungen zu Artikel 131 des Grundgesetzes, wonach Stellen im öffentlichen Dienst mit 20 Prozent der unter dieses Gesetz ... »Details
  7. Landtag debattiert über Kulturpolitik, 12. November 1952
    Im Hessischen Landtag wird der Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses vorgestellt. So sind rund 400 der neuen 800 Planstellen bereits besetzt worden. Die restlichen 400 Stellen können dann besetzt werden, wenn Hessen die Quote von 20 Prozent bei den wieder einzugliedernden Personen nach Artikel 131 Grundgesetz0=„Die Rechtsverhältnisse von Personen einschließlich der Flüchtlinge und ... »Details
  8. Kabinett beschließt Gelder für Öffentlichen Dienst, Rentner und Versorgungsempfänger, 10. Dezember 1952
    Der hessische Finanzminister wird vom Kabinett ermächtigt, Beamten, Angestellten und Versorgungsempfängern noch vor Weihnachten 30 % ihres Grundgehaltes auszuzahlen. Auch Beamte nach Artikel 131 des Grundgesetzes erhalten diese Zahlung. Zunächst entfallen keine Steuern auf dieses Geld. Unklar ist allerdings, ob es sich bei der Zuwendung um eine steuerfreie Notzulage oder um eine ... »Details
  9. CDU fordert sofortige Rücknahme der Versteuerung der Sonderbeihilfen für Beamte, 4. Februar 1953
    Der Hessische Landtag beschäftigt sich mit dem von der CDU eingebrachten Dringlichkeitsantrag, der sich gegen die Besteuerung der vor Weihnachten gewährten 30 % Sonderbeihilfe für Landesbeamte ausspricht und die sofortige Rücknahme dieses Erlasses fordert. Finanzminister Heinrich Troeger (1901–1975; SPD) streicht in seiner Stellungnahme heraus, dass die Besteuerung im Einklang mit den auch ... »Details
  10. Wahlaufruf des Deutschen Beamtenbundes, 19. August 1953
    Der hessische Landesbund des Deutschen Beamtenbundes fordert Urnengang der Beamten und Stimmabgabe für die bürgerlichen Parteien ein: Auf jeden Fall wählt, bleibt der Wahlurne nicht fern und gebt Eure Stimme nur den Parteien, die eine einwandfreie Haltung zum Berufsbeamtentum einnehmen. Durch Nichtausüben des Wahlrechts unterstützt Ihr die beamtenfeindlichen Parteien. Das beweisen die letzten ... »Details
  11. Änderung bei Beamtengehältern, 11. November 1953
    Der Hessische Landtag beschließt bei der Berechnung der Ruhegehaltsbezügen für Pensionäre die Ortsklasse A als Grundlage zu nehmen. Der CDU-Abgeordnete Erich Großkopf (1903–1977) fordert die Umsetzung der neuen Regelung noch vor Weihnachten.(MB) ... »Details
  12. Hochschuldozenten beklagen schlechte Arbeitsbedigungen an hessischen Unis, Dezember 1953
    Auf einer Tagung des Landeskonvents der Nichtordinarienschaften beklagen außerplanmäßigen Professoren und Dozenten der Universitäten die schlechten Verhältnisse an den Universitäten Hessens sowie das überholte Besoldungssystem. Das derzeitige System sei weder zeitgemäß noch auf die neuen Anforderungen der Hochschulen ausgerichtet.(MB) ... »Details
  13. Landtag lehnt Gesetzentwurf der Union über Abschluss der politischen Befreiung ab, 2. Dezember 1953
    Mit dem Stimmen der Sozialdemokraten wird im Landtag der Gesetzentwurf der Union, der einen Abschluss der politischen Befreiung in Hessen zum Inhalt hat, abgelehnt. Dieser Entwurf sah eine Generalamnestie vor, von der kriminelle Vergehen ausgeschlossen waren. Ebenso sollten Beamte des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der NSDAP waren, rehabilitiert werden. Ministerpräsident Georg August Zinn ... »Details
  14. Auszahlung der Weihnachtsgelder verzögert sich wegen unklarer Rechtslage, 11. Dezember 1953
    In Hessen verzögert sich die Auszahlung des Weihnachtsgeldes an Beamte, Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes. Hintergrund ist die Einreichung einer einstweiligen Verfügung des Bundesfinanzministers beim Bundesverfassungsgericht gegen diese Zahlungen. Das Urteil Karlsruhes, das der Verfügung des Bundes nicht stattgegeben hat, hat nach Ansicht der hessischen Regierung die ... »Details
  15. Weihnachtsgelder werden in Hessen ausbezahlt, 13. Dezember 1953
    Aus der Hessischen Staatskanzlei wird berichtet, dass in Hessen die Weihnachtsgelder an Angestellte und Arbeiter ausgezahlt werden. Beamte des Landes erhalten die Zahlung unter Vorbehalt.(MB) ... »Details
  16. Hessen zahlt Weihnachtsgeld vorbehaltlich des bundesverfassungsgerichtlichen Urteils, 15. Dezember 1953
    Das Kabinett beschließt, Beamten sowie Arbeitern und Angestellten des Landes Weihnachtsgeld zu zahlen. Die Zahlung finden vorbehaltlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts statt, das im Januar über die gesetzlich Höhe derartiger Zahlungen entscheiden wird. In Hessen erhalten Verheiratete 50 DM, Ledige 30 DM sowie für jedes unterhaltsberechtigte Kind 15 DM.(MB) ... »Details
  17. Neue Richterbesoldung in Hessen, 24. Februar 1954
    Im Hessischen Landtag wird das Gesetz zur neuen Richterbesoldung verabschiedet.(MB) ... »Details
  18. Frankfurt soll einbehaltene Bezüge bezahlen, 1. Dezember 1954
    Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main ordnete an, dass die verfügte Einhaltung der Hälfte der Dienstbezüge des ehemaligen Frankfurter Obermagistratsrates Dr. Julius Hahn nichtig ist. Die Stadt Frankfurt muss daher die ausstehenden Bezüge nachzahlen. Hahn war aufgrund des Tatsache, dass er Mitglied de Kommunistischen Partei war und deren Flugschriften verteilt hatte, sowie dem ... »Details
  19. Hessischer Landtag beschließt das Hessische Beamtengesetz, 21. März 1962
    Der Hessische Landtag verabschiedet ein umfangreiches Hessisches Beamtengesetz (HBG). Die einzelnen Abschnitte des Gesetzes regeln unter anderem das Beamtenverhältnis, die Rechtsstellung der Beamten, das Personalwesen, die Versorgung der Beamten, Beschwerdewege und Rechtsschutz, Fragen besonderer Beamtengruppen und den Geltungsbereich des Gesetzes. Das Gesetz gilt für alle Beamten des Landes, ... »Details
  20. Erhöhung der Beamtenbezüge in Hessen durch das Besoldungserhöhungsgesetz, 5. September 1962
    Der Hessische Landtag verabschiedet mit den Stimmen aller Fraktionen das 3. Besoldungserhöhungsgesetz. Damit werden die Bezüge der Landesbeamten und Versorgungsempfänger rückwirkend zum 1. Juli 1962 um sechs Prozent erhöht.(OV) ... »Details
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