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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

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  1. Hessischer Landtag beschließt das Hessische Schulpflichtgesetz, 10. Mai 1961
    Der Hessische Landtag in Wiesbaden beschließt in seiner 39. Plenarsitzung am 10. Mai 1961 das Hessische Schulpflichtgesetz. Darin werden die allgemeine Schulpflicht für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden in Hessen festgestellt, Beginn, Zurückstellung, Dauer und Erfüllung der Volksschulpflicht geregelt und Hilfen für sonderschulbedürftige Kinder festgelegt. Der Dritte Teil des ... »Details
  2. Verabschiedung des Hessischen Schulverwaltungsgesetzes, 28. Juni 1961
    Der Hessische Landtag beschließt ein umfangreiches Gesetz über die Unterhaltung und Verwaltung der öffentlichen Schulen und die Schulaufsicht (Schulverwaltungsgesetz). ... »Details
  3. Gesetz über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit, 28. Juni 1961
    Der Hessische Landtag beschließt das „Gesetz über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit und Erziehungsbeihilfen“. Das Gesetz stellt fest, dass in Hessen an allen öffentlichen Schulen und Hochschulen Unterrichtsgeldfreiheit besteht und Aufnahme- und Studiengebühren nicht erhoben werden. Diese Unterrichtsgeldfreiheit gilt jedoch nur für deutsche Staatsbürger, die ihren Wohnsitz in Hessen ... »Details
  4. Landtag stimmt dem Staatsvertrag zur Errichtung des ZDF zu, 13. Dezember 1961
    Der Hessische Landtag stimmt dem zwischen den Bundesländern geschlossenen Staatsvertrag über die Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts „Zweites Deutsches Fernsehen“ vom 6. Juni 1961 und weiteren damit in Zusammenhang stehenden Vereinbarungen zu. Zu diesen Zusatzvereinbarungen gehört unter anderem ein Abkommen über den Finanzausgleich zwischen den Rundfunkanstalten.(OV) ... »Details
  5. Hessischer Landtag erlaubt Schutzimpfung gegen Kinderlähmung mit Lebendimpfstoff, 31. Januar 1962
    Der Hessische Landtag beschließt das „Gesetz über die Schutzimpfung gegen Kinderlähmung mit Lebendimpfstoff“. Damit wird die freiwillige Schutzimpfung gegen Kinderlähmung auch in Hessen zugelassen. ... »Details
  6. Hessischer Landtag beschließt Bereinigung des Landesrechts, 31. Januar 1962
    Der Hessische Landtag beschließt das „Gesetz zur Bereinigung des Hessischen Landesrechts“. Damit werden alle Rechtsvorschriften, die am 31. Dezember 1961 in Hessen gültig waren und nicht in diesem Gesetz ausdrücklich aufgeführt werden, aufgehoben. Zu den Rechtsvorschriften, die nach wie vor Gültigkeit besitzen, gehören auch zahlreiche Gesetze und Verordnungen aus der ersten Hälfte des ... »Details
  7. Hessischer Landtag beschließt das Hessische Beamtengesetz, 21. März 1962
    Der Hessische Landtag verabschiedet ein umfangreiches Hessisches Beamtengesetz (HBG). Die einzelnen Abschnitte des Gesetzes regeln unter anderem das Beamtenverhältnis, die Rechtsstellung der Beamten, das Personalwesen, die Versorgung der Beamten, Beschwerdewege und Rechtsschutz, Fragen besonderer Beamtengruppen und den Geltungsbereich des Gesetzes. Das Gesetz gilt für alle Beamten des Landes, ... »Details
  8. Erster hessischer Kriegsopfer-Kongress in Wiesbaden, 21. November 1963
    In der Landeshauptstadt Wiesbaden wird der erste Kongress der Kriegsopfer in Hessen ausgetragen. Damit schließt sich Hessen den Forderungen anderer Landesverbände an, die zur Abstimmung und Formulierung ihrer Anliegen bereits Kriegsopferkongresse abgehalten haben. Ziel der Zusammenkunft in Wiesbaden ist mitunter die Vorbereitung einer Großdemonstration, die für den 10. Dezember 1963 in Bonn ... »Details
  9. Hessischer Landtag beschließt Ergänzung des Abschlussgesetzes zum Artikel 41, 1. Juli 1965
    Der Hessische Landtag beschließt das „Gesetz zur Ergänzung des Abschlußgesetzes zum Artikel 41 der hessischen Verfassung“. Damit wird das Abschlussgesetz vom 6. Juli 1954 in der Weise ergänzt, dass die Übertragung von Vermögenswerten aus Gemeineigentum auf andere Vermögensträger (also die Veräußerung an private Eigentümer) möglich wird. Die daraus fließenden Erlöse sollen dem ... »Details
  10. Hessischer Landtag verabschiedet Haushaltsgesetz 1966, 17. Dezember 1965
    Der Hessische Landtag verabschiedet das „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966)“. Der Gesamtplan für 1966 sieht Einnahmen und Ausgaben von je 4,903335 Milliarden DM vor. Davon umfasst der ordentliche Haushalt 4,328536 Milliarden DM und der außerordentliche Haushalt 574.799300 Millionen DM. Der größte Einzelplan ... »Details
  11. Hessischer Landtag beschließt das Hessische Stiftungsgesetz, 30. März 1966
    Der Hessische Landtag verabschiedet das Hessische Stiftungsgesetz, das für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts und des öffentlichen Rechts gilt, die ihren Sitz in Hessen haben. Im Gesetz werden unter anderem die Genehmigungen für Stiftungen des bürgerlichen Rechts (§ 3), der Inhalt der Verfassung (§ 4), die Verwaltung der Stiftung (§ 5), das Stiftungsvermögen (§ 6), die ... »Details
  12. Hessischer Landtag verabschiedet ein neues Hochschulgesetz, 16. Mai 1966
    Der Hessische Landtag verabschiedet das „Gesetz über die wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Hessen (Hochschulgesetz)“, das einheitliche Rechtsgrundlagen für die vier hessischen Hochschulen bei Wahrung ihrer Selbstverwaltungskompetenzen sichert. Das Gesetz bildet als Landeshochschulgesetz des Landes Hessen ab 1966 einen landesweit einheitlich für alle hessischen Hochschulen gültigen, ... »Details
  13. Landtag beschließt Eingemeindung gemeindefreier Grundstücke im Regierungsbezirk Darmstadt, 29. Juni 1966
    Der Hessische Landtag verabschiedet das „Gesetz über die Eingemeindung gemeindefreier Grundstücke im Regierungsbezirk Darmstadt“. Das Gesetz betrifft bisher gemeindefreie Grundstücke und Gemarkungsteile in den Landkreisen Alsfeld, Büdingen, Erbach, Gießen, Lauterbach, Offenbach und Dieburg.(OV) ... »Details
  14. Gesetz zum Zusammenschluss der Gemeinden Heuchelheim und Kinzenbach, 18. März 1967
    Der Hessische Landtag verabschiedet ein Gesetz zum Zusammenschluss der Gemeinden Heuchelheim und Kinzenbach. § 1 des Gesetzes bestimmt, dass die Gemeinde Kinzenbach zum 1. April 1967 aus dem Landkreis Wetzlar (Regierungsbezirk Wiesbaden) ausgegliedert und dem Landkreis Gießen (Regierungsbezirk Darmstadt) eingegliedert wird. Nach § 2 wird Kinzenbach ebenfalls zum 1. April mit der bisherigen ... »Details
  15. Hessischer Landtag verabschiedet das Haushaltsgesetz 1968, 27. November 1967
    Der Hessische Landtag beschließt das „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplan des Landes Hessen für das Rechnungsjahr 1968 (Haushaltsgesetz 1968)“. Der Gesamthaushalt verzeichnet Einnahmen und Ausgaben von je 5,319951 Milliarden DM. Davon entfallen 4,804102 Milliarden DM auf den ordentlichen und 0,515849 Milliarden DM auf den außerordentlichen Haushalt.(OV) ... »Details
  16. Hessischer Landtag verabschiedet Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes, 7. Februar 1968
    Der Hessische Landtag beschließt das „Zweite Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes“. Nach Artikel 1 des Gesetzes werden 25 kleinere Amtsgerichte in Hessen aufgelöst. Ihre Bezirke bzw. die dort liegenden Gemeinden werden anderen Amtsgerichten „zugelegt“ (Artikel 2). In Artikel 3 werden die Bezirke der neun hessischen Landgerichte aus den benannten Amtsgerichtsbezirken neu ... »Details
  17. Regierungsbezirk Wiesbaden dem Regierungsbezirk Darmstadt angegliedert, 24. April 1968
    Der Hessische Landtag beschließt das „Gesetz über die Grenzen der Regierungsbezirke und den Dienstsitz der Regierungspräsidenten“. Damit wird, als erster Schritt einer umfassenden Verwaltungsreform, der Regierungsbezirk Wiesbaden aufgelöst und dem Regierungsbezirk Darmstadt angegliedert.(OV) ... »Details
  18. Staatsvertrag über einen Gebietsaustausch mit Niedersachsen, 25. April 1968
    Der Hessische Landtag stimmt in einem Gesetz dem „Staatsvertrag zwischen dem Lande Hessen und dem Lande Niedersachsen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze (Grenzänderungsvertrag)“ zu. Niedersächsisch werden Grundstücke und Flächen aus den Gemarkungen Karlshafen, Lippoldsberg, aus dem Forstgutsbezirk Reinhardswald, Gemarkung Oberförsterei Gahrenberg, und aus der Gemarkung ... »Details
  19. Gesetz über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat, 26. April 1968
    Der Hessische Landtag verabschiedet das „Erste Gesetz über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat“. Damit werden die Hessische Gemeindeordnung vom 1. Juli 1960 (zuletzt geändert am 4. Juli 1966) und die Hessische Landkreisordnung vom 1. Juli 1960 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Juli 1966) in der Weise geändert, dass hauptamtliche Beamte und Angestellte der Gemeinde oder einer ... »Details
  20. Trümmerbeseitigungsgesetz wird aufgehoben, 21. Mai 1968
    Der Hessische Landtag hebt das Trümmerbeseitigungsgesetz vom 21. Dezember 1949 auf. Damit ist die Phase der Trümmerbeseitigung und des Wiederaufbaus in Hessen nach 23 Jahren formal abgeschlossen. (OV) ... »Details
  21. Hessischer Landtag verabschiedet das Hessische Architektengesetz, 25. September 1968
    Der Hessische Landtag beschließt das „Hessische Architektengesetz“. Es regelt den Schutz der Berufsbezeichnung, beschreibt die Berufsaufgaben von Architekten, die Architektenliste und regelt die Errichtung einer Architektenkammer in Hessen sowie deren Aufgaben und Organe. (OV) ... »Details
  22. Hessischer Landtag verabschiedet Haushaltsgesetz 1969/1970, 12. Dezember 1968
    Der Hessische Landtag verabschiedet erstmals ein Haushaltsgesetz für zwei Jahre. Dabei schließt der geplante Haushalt für das Jahr 1969 mit Einnahmen und Ausgaben von 6,4036198 Milliarden DM ab. Die Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 1970 liegen mit 6,7042615 Milliarden DM um 4,7 Prozent höher. (OV) ... »Details
  23. Änderung des hessischen Landtagswahlgesetzes sorgt für neue Wahlkreiszuschnitte, 4. Februar 1970
    Mit dem an diesem Tag beschlossenen Gesetz erhöht sich die Zahl der Landtagsabgeordneten ab der kommenden Landtagswahl von 96 auf 110. Einhergehend damit wird auch die Anzahl der Wahlkreise von 48 auf 55 erhöht, sodass weiterhin die Hälfte der Abgeordneten über Direktmandate in den Landtag einzieht. Mit Blick auf die bevorstehenden Gebietsreformen ermächtigt das Gesetz außerdem in Zukunft ... »Details
  24. Der Landtag verabschiedet mit dem Hessischen Hochschul- und Universitätsgesetz eine umfassende Hochschulreform, 5.-6. Mai 1970
    Der Hessische Landtag verabschiedet in der Nacht vom 5. auf den 6. Mai 1970 mit den Stimmen der SPD gegen die der CDU, FDP und NPD die hessische Hochschulgesetzgebung („Gesetz über die wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Hessen“ von 1966) in einer weitreichenden Neufassung als Hessisches Hochschul- und Universitätsgesetz. ... »Details
  25. Rücktritt der vier hessischen Universitätsrektoren, 6. Mai 1970
    Nach der Verabschiedung des neuen Hochschulgesetzes durch den Hessischen Landtag treten die Rektoren der vier hessischen Hochschulen unter Protest zurück. Die in der Nacht in Wiesbaden während der letzten Lesung des neuen Universitätsgesetzes im Landtag ausharrenden Rektoren0=Walter Rüegg (1918–2015) von der Universität Frankfurt am Main, Paul Meimberg (1916–1978) von der Universität ... »Details
  26. Gründung des Landesverbandes Hessen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND Hessen) in Frankfurt, 15. Oktober 1976
    Initiiert durch die ökologisch interessierten Bürger Ruth Hofbauer, Gerhard Sitzer und Friedrich von Wangenheim wird durch den CDU-Bundestagsabgeordneten und Umweltpolitiker Herbert Gruhl0=Vgl. Webpräsenz der Herbert-Gruhl-Gesellschaft e. V., Stand: 19.5.2014. (1921–1993) der Landesverband Hessen des BUND gegründet, gleichzeitig wird Friedrich von Wangenheim zum ersten Vorsitzenden ... »Details
  27. Verabschiedung des Hessischen Naturschutzgesetzes, 19. September 1980
    Das Hessische Naturschutzgesetz, in Kraft getreten zum 19. September 1980, wird den nach § 29 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz staatlich anerkannten Umweltschutzverbänden,0=Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.9.1981, S. 35: Erste Verbandsklage als Notwehr in letzter Sekunde. der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, dem Landesverband Hessen e. V., dem Landesjagdverband Hessen e. V., der Hessische ... »Details
  28. Landtagswahlgesetz erhält Änderung der Sitzverteilung, 14. Oktober 1980
    Am heutigen Tag wird eine Änderung des Landtagswahlgesetzes (LWG) beschlossen, die den Wechsel vom bisher verwendeten D'Hondt-Verfahren (auch Höchstzählverfahren genannt) zum Hare/Niemeyer-Verfahren beinhaltet. Das neu eingeführte Verfahren bevorzugt im Gegensatz zum D'Hondt-Verfahren nicht die größeren Parteien, was insbesondere der FDP zugute kommt. Das neue Verfahren kommt erstmals bei ... »Details
  29. Neugliederung der Landtagswahlkreise wird bekannt gegeben, 3. November 1982
    Mit der an diesem Tag veröffentlichten Neufassung des Landtagswahlgesetz (LWG) wird auch die Neugliederung der Wahlkreise für die nächste Landtagswahl0=Diese war ursprünglich für 1986 geplant, fand aber aufgrund der gescheiterten Regierungsbildung schon 1983 statt. bekannt gemacht. Hauptgründe für die Neugliederung sind zum einen unterschiedliche Bevölkerungsentwicklungen in den ... »Details
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