Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

Seite von 3

79 Treffer für Ihre Suche nach 'Sachbegriff = Gesetze' in 5104 Dokumenten

Dies sind die Treffer 31 bis 60 | → Suche eingrenzen

  1. Gesetzesänderung zu Gemeindeordnung verabschiedet, CDU kündigt Klage dagegen an, 1. Juli 1953
    Im Hessischen Landtag wird die Gesetzesänderung zur hessischen Gemeindeordnung verabschiedet. Durch diese werden Wiederwahlen amtierender Bürgermeister und Beigeordneter nur dann rechtsgültig, wenn die Wahlen innerhalb der letzten sechs Monate vor Ablauf der Amtszeit stattfinden. Laut Artikel 2 des Gesetzes werden Wiederwahlen hauptamtlicher Bürgermeistern, Beigeordneter oder Landräten, die ... »Details
  2. Landtag verabschiedet neue Schulgesetze, 1. Juli 1953
    Der Hessische Landtag verabschiedet mit den Stimmen der SPD, des BHE und Teilen der FDP das Schulkosten- und das Schulverwaltungsgesetz. Die CDU lehnt die Gesetze ab. Die FDP betont in der Debatte, dass die Partei die Staatshoheit über die Schule voll anerkenne und dass die Partei die christliche Gemeinschaftsschule befürworte. Kultusminister Ludwig Metzger (1902–1993; SPD) betont gegenüber ... »Details
  3. Hessische Rettungsmedaille geschaffen, 1. Juli 1953
    Der Hessische Landtag verabschiedet ohne Gegenstimmen das Gesetz über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten. Zur Anerkennung solcher wird die Hessische Rettungsmedaille aus der Taufe gehoben. Die Auszeichnung soll eine silberne Medaille am Band sein, die an der linken Brust getragen wird.(MB) ... »Details
  4. Gesetz zur Wiederherstellung der staatsbürgerlichen Gleichheit endgültig abgelehnt, 1. Juli 1953
    Das von der FDP eingebrachte Gesetz zur Änderung der staatsbürgerlichen Gleichheit wird durch die SPD endgültig abgelehnt und damit auch nicht mehr im Landtag behandelt. Die SPD folgt damit der Ansicht des zuständigen Ausschusses.(MB) ... »Details
  5. Einheitliches Schiedsmannwesen in Hessen, 7. Oktober 1953
    Mit dem in dritter Lesung durch den Hessischen Landtag verabschiedeten Entwurf über das Schiedsmannwesen gilt in Hessen eine einheitliches Regelung. Bislang war es in den hessischen Landesstellen unterschiedlich geregelt.(MB) ... »Details
  6. Vereinheitlichung des hessischen Polizeistrafrechts, 14. Oktober 1953
    Mit der Annahme des Gesetzesentwurf über die Aufhebung der Polizeigesetze von 1855 und 1871 soll in Hessen ein einheitliches Polizeistrafrecht auf den Weg gebracht werden.(MB) ... »Details
  7. Zinn krisitiert in seiner ersten Rede als Bundesratspräsident ausufernde Bürokratie, 30. Oktober 1953
    Ministerpräsident Georg August Zinn (1901–1976; SPD) hält seine erste Rede als Bundesratspräsident. In dieser Rede bemängelt Zinn, dass die Wirren der Nachkriegszeit dazu geführt haben, dass die Gesetzgebung anfing dazu zu neigen alle Lebensbereiche durch detaillierte Vorschriften zu reglementieren. Es sei zu einer unnötigen Aufblähung der Bürokratie gekommen. Diese Entwicklung rufe ... »Details
  8. CDU will Abschluss der Maßnahmen zur politischen Befreiung in Hessen, 16. November 1953
    Die CDU-Fraktion bringt in den Hessischen Landtag einen Initiativantrag über ein Gesetz zum Abschluss der Maßnahmen zur politischen Befreiung in Hessen ein. Das Gesetz sieht vor, dass Betroffene diese Maßnahme selbst beantrage müssen und die Entscheidungen des Befreiungsgesetzes von 1946 würden dann aufgehoben. Allerdings muss der Betroffenen einem aus drei Richtern bestehenden Ausschuss ... »Details
  9. Landtag lehnt Gesetzentwurf der Union über Abschluss der politischen Befreiung ab, 2. Dezember 1953
    Mit dem Stimmen der Sozialdemokraten wird im Landtag der Gesetzentwurf der Union, der einen Abschluss der politischen Befreiung in Hessen zum Inhalt hat, abgelehnt. Dieser Entwurf sah eine Generalamnestie vor, von der kriminelle Vergehen ausgeschlossen waren. Ebenso sollten Beamte des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der NSDAP waren, rehabilitiert werden. Ministerpräsident Georg August Zinn ... »Details
  10. Neues Bauaufsichtgesetz, 24. Februar 1954
    Der Hessische Landtag verabschiedet ein neues Bauaufsichtgesetz. Von nun an liegt die Bauaufsicht allein in staatlicher Hand. Die Landeskreise werden hierzu bis zum 30. September 1954 Baukreisämter einrichten. Im Landtag stimmten lediglich drei Vertreter der FDP gegen dieses Gesetz, die übrigen Abgeordneten votierten dafür.(MB) ... »Details
  11. Neue Richterbesoldung in Hessen, 24. Februar 1954
    Im Hessischen Landtag wird das Gesetz zur neuen Richterbesoldung verabschiedet.(MB) ... »Details
  12. Einrichtung der Hessischen Tierseuchenkasse in Wiesbaden, 27. März 1954
    Das Gesetz zur Einrichtung einer Tierseuchenkasse wird am 27. März 1954 mit Wirkung zum 1. April 1954 vom Hessischen Landtag verabschiedet.1=Vgl. Fassig, Vorwort, S. 6 f. Folgende Regelungen sind durch das Gesetz zur Ausführung des hessischen Viehseuchengesetzes auf Landesebene geregelt: Die Verfahren und Kostentragung der Viehseuchenbekämpfung; die Rechtsstellung der Hessischen ... »Details
  13. Einstellung der Sozialisierungsvorhaben durch Abschlussgesetz, 6. Juli 1954
    Mit dem hessischen Abschlussgesetz werden die Sozialisierungsvorhaben gemäß Artikel 41 der Landesverfassung eingestellt.(OV) ... »Details
  14. Verabschiedung eines neuen Landtagswahlgesetzes, 7. Juli 1954
    Der Hessische Landtag in Wiesbaden verabschiedet nach zweiter und dritter Lesung (jeweils ohne Aussprache) das Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes. Damit erfährt das bisherige Landtagswahlgesetz, das ein gemischtes Wahlsystem darstellte, eine starke Veränderung in Richtung auf ein reines Verhältniswahlsystem. Die neue Fassung sieht eine Erhöhung der Abgeordnetenzahl von 80 auf 96 ... »Details
  15. Gesetz zur Anpassung des Rechnungsjahres an das Kalenderjahr, 3. März 1960
    Der Hessische Landtag beschließt ein „Gesetz zur Anpassung des Rechnungsjahres an das Kalenderjahr“, mit dem die Bestimmungen der Hessischen Staatshaushaltsordnung vom 4. Juli 1949 und des Hessischen Besoldungsgesetzes vom 21. Dezember 1957 zum Rechnungsjahr geändert werden. Das bisher am 1. April beginnende und am 31. März des Folgejahres endende Rechnungsjahr stimmt damit künftig mit dem ... »Details
  16. Hessischer Landtag beschließt Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs, 30. März 1960
    Der Hessische Landtag beschließt das „Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs (Finanzausgleichsgesetz – FAG)“. Mit dem Gesetz gewährt das Land den Gemeinden und Landkreisen sowie dem Landeswohlfahrtsverband zur Erfüllung ihrer Aufgaben Finanzzuweisungen, die 18,5 % der dem Land verbleiben Einnahmen an Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer entsprechen. Dabei werden die Zahlungen, die ... »Details
  17. Errichtung einer Hochschule für Erziehung an der Universität Frankfurt, 4. Mai 1960
    Der Hessische Landtag beschließt ein „Gesetz über die Errichtung einer Hochschule für Erziehung an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt (Main)“, an der die Kandidaten für das Lehramt an öffentlichen Schulen ausgebildet werden sollen. Die nicht zur akademischen Selbstverwaltung gehörenden Angelegenheiten der Hochschule, zum Beispiel das Haushaltswesen und ... »Details
  18. Landtag stimmt Vertrag des Landes mit den Evangelischen Landeskirchen in Hessen zu, 1. Juni 1960
    Der Hessische Landtag stimmt dem Gesetz zum Vertrag des Landes mit den Evangelischen Landeskirchen in Hessen zu. Damit tritt der am 18. Februar 1960 zwischen Ministerpräsident Georg August Zinn (1901–1976; SPD) für das Land Hessen sowie Kirchenpräsident Martin Niemöller (1892–1984; Evangelische Kirche in Hessen und Nassau), Landesbischof Adolf Wüstemann (1901–1966; Evangelische ... »Details
  19. Hessischer Landtag beschließt das Hessische Wassergesetz, 6. Juli 1960
    Der Hessische Landtag beschließt ein umfangreiches, aus zwölf Teilen und insgesamt 131 Paragraphen bestehendes Hessisches Wassergesetz. Darin werden unter anderem Fragen wie das Eigentum am Gewässerbett, die Benutzung der Gewässer, die Unterhaltung und der Ausbau oberirdischer Gewässer, Deiche und Dämme, die Sicherung des Wasserabflusses, die Wasseraufsicht und das Wasserbuch behandelt.(OV) ... »Details
  20. Beteiligung der Gemeinden und Landkreise an der Kraftfahrzeugsteuer, 14. Dezember 1960
    Der Hessische Landtag beschließt im Kraftfahrzeugsteuerverbundgesetz, die Gemeinden und Landkreise mit insgesamt 25 % am Aufkommen der Kraftfahrzeugsteuer zu beteiligen, damit diese Gebietskörperschaft die ihnen übertragenen Aufgaben im Straßenbau bewältigen können.(OV) ... »Details
  21. Hessischer Landtag beschließt das Hessische Schulpflichtgesetz, 10. Mai 1961
    Der Hessische Landtag in Wiesbaden beschließt in seiner 39. Plenarsitzung am 10. Mai 1961 das Hessische Schulpflichtgesetz. Darin werden die allgemeine Schulpflicht für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden in Hessen festgestellt, Beginn, Zurückstellung, Dauer und Erfüllung der Volksschulpflicht geregelt und Hilfen für sonderschulbedürftige Kinder festgelegt. Der Dritte Teil des ... »Details
  22. Verabschiedung des Hessischen Schulverwaltungsgesetzes, 28. Juni 1961
    Der Hessische Landtag beschließt ein umfangreiches Gesetz über die Unterhaltung und Verwaltung der öffentlichen Schulen und die Schulaufsicht (Schulverwaltungsgesetz). ... »Details
  23. Gesetz über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit, 28. Juni 1961
    Der Hessische Landtag beschließt das „Gesetz über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit und Erziehungsbeihilfen“. Das Gesetz stellt fest, dass in Hessen an allen öffentlichen Schulen und Hochschulen Unterrichtsgeldfreiheit besteht und Aufnahme- und Studiengebühren nicht erhoben werden. Diese Unterrichtsgeldfreiheit gilt jedoch nur für deutsche Staatsbürger, die ihren Wohnsitz in Hessen ... »Details
  24. Landtag stimmt dem Staatsvertrag zur Errichtung des ZDF zu, 13. Dezember 1961
    Der Hessische Landtag stimmt dem zwischen den Bundesländern geschlossenen Staatsvertrag über die Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts „Zweites Deutsches Fernsehen“ vom 6. Juni 1961 und weiteren damit in Zusammenhang stehenden Vereinbarungen zu. Zu diesen Zusatzvereinbarungen gehört unter anderem ein Abkommen über den Finanzausgleich zwischen den Rundfunkanstalten.(OV) ... »Details
  25. Hessischer Landtag erlaubt Schutzimpfung gegen Kinderlähmung mit Lebendimpfstoff, 31. Januar 1962
    Der Hessische Landtag beschließt das „Gesetz über die Schutzimpfung gegen Kinderlähmung mit Lebendimpfstoff“. Damit wird die freiwillige Schutzimpfung gegen Kinderlähmung auch in Hessen zugelassen. ... »Details
  26. Hessischer Landtag beschließt Bereinigung des Landesrechts, 31. Januar 1962
    Der Hessische Landtag beschließt das „Gesetz zur Bereinigung des Hessischen Landesrechts“. Damit werden alle Rechtsvorschriften, die am 31. Dezember 1961 in Hessen gültig waren und nicht in diesem Gesetz ausdrücklich aufgeführt werden, aufgehoben. Zu den Rechtsvorschriften, die nach wie vor Gültigkeit besitzen, gehören auch zahlreiche Gesetze und Verordnungen aus der ersten Hälfte des ... »Details
  27. Hessischer Landtag beschließt das Hessische Beamtengesetz, 21. März 1962
    Der Hessische Landtag verabschiedet ein umfangreiches Hessisches Beamtengesetz (HBG). Die einzelnen Abschnitte des Gesetzes regeln unter anderem das Beamtenverhältnis, die Rechtsstellung der Beamten, das Personalwesen, die Versorgung der Beamten, Beschwerdewege und Rechtsschutz, Fragen besonderer Beamtengruppen und den Geltungsbereich des Gesetzes. Das Gesetz gilt für alle Beamten des Landes, ... »Details
  28. Erster hessischer Kriegsopfer-Kongress in Wiesbaden, 21. November 1963
    In der Landeshauptstadt Wiesbaden wird der erste Kongress der Kriegsopfer in Hessen ausgetragen. Damit schließt sich Hessen den Forderungen anderer Landesverbände an, die zur Abstimmung und Formulierung ihrer Anliegen bereits Kriegsopferkongresse abgehalten haben. Ziel der Zusammenkunft in Wiesbaden ist mitunter die Vorbereitung einer Großdemonstration, die für den 10. Dezember 1963 in Bonn ... »Details
  29. Hessischer Landtag beschließt Ergänzung des Abschlussgesetzes zum Artikel 41, 1. Juli 1965
    Der Hessische Landtag beschließt das „Gesetz zur Ergänzung des Abschlußgesetzes zum Artikel 41 der hessischen Verfassung“. Damit wird das Abschlussgesetz vom 6. Juli 1954 in der Weise ergänzt, dass die Übertragung von Vermögenswerten aus Gemeineigentum auf andere Vermögensträger (also die Veräußerung an private Eigentümer) möglich wird. Die daraus fließenden Erlöse sollen dem ... »Details
  30. Hessischer Landtag verabschiedet Haushaltsgesetz 1966, 17. Dezember 1965
    Der Hessische Landtag verabschiedet das „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966)“. Der Gesamtplan für 1966 sieht Einnahmen und Ausgaben von je 4,903335 Milliarden DM vor. Davon umfasst der ordentliche Haushalt 4,328536 Milliarden DM und der außerordentliche Haushalt 574.799300 Millionen DM. Der größte Einzelplan ... »Details
Treffer je Seite: · Seitenanfang