Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
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- Zwang zum Vornamenszusatz für alle jüdischen Personen, 17. August 1938
Nach der „Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ vom 17. August 1938 dürfen Juden nur noch Vornamen führen, die in den Richtlinien des Reichsinnenministeriums für Juden vorgesehen sind. Führen sie jedoch einen anderen Vornamen, müssen sie ab dem 1. Januar 1939 einen zusätzlichen Vornamen annehmen, und zwar männliche Personen ... »Details