Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
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- Oberlandesgericht in Frankfurt erklärt Volksempfänger für unpfändbar, 12. Januar 1934
Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main erklärt in einem Beschluss das Radiogerät für unpfändbar. Zwar sei das Rundfunkempfangsgerät „in früheren Zeiten“ gemäß der in § 811 Ziffer 1 der Zivilprozessordnung enthaltenen Bestimmungen sehr wohl pfändbar gewesen. Jedoch sei „nach der Umgestaltung der politischen Verhältnisse durch den Nationalsozialismus“ von grundsätzlich ... »Details