Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
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- Vorlage eines Regentschaftsgesetzes im Hessischen Landtag, 23. Dezember 1901
Zwei Tage nach der Ehescheidung Großherzog Ernst Ludwigs (1868–1937) wird der Zweiten Kammer des Hessischen Landtags durch die Regierung ein Regentschaftsgesetz vorgelegt. Das Gesetz sieht vor, dass eine Regentschaft einzusetzen ist, wenn der Großherzog noch minderjährig ist. Außerdem wird eine Regentschaft erforderlich, wenn ein Großherzog dauerhaft verhindert ist, persönlich die ... »Details - Gesetz über die Regentschaft im Großherzogtum Hessen, 21. Juli 1902
Im Großherzoglich-Hessischen Regierungsblatt wird das „Gesetz über die Regentschaft“ veröffentlicht: ... »Details