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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

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18 Treffer für Ihre Suche nach 'Sachbegriff = Enteignungen' in 5104 Dokumenten

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  1. Freigabe des Edertals zur Überflutung, Winter 1913
    Im Winter 1913 wird mit dem Aufstauen des Wassers in der kürzlich fertiggestellten Edertalsperre begonnen,0=Vgl. Henning, Edertal, S. 19. nachdem zehn Jahre zuvor die ersten Gerüchte über eine obrigkeitlich geplante Flutung des Ortes Bringhausen die Bevölkerung erreichten.0=Vgl. Münch, Bringhausen, S. 34. Es folgen zum 1. April 1905 das preußische Gesetz „Zur Hebung der Landeskultur, zur ... »Details
  2. Auseinandersetzung über das Domanialvermögen mit dem Fürsten von Waldeck, 26. August 1920
    Zwischen dem Freistaat Waldeck und dem bisherigen Fürsten Friedrich von Waldeck und Pyrmont wird ein Vertrag geschlossen, der die endgültige Auseinandersetzung über das Domanialvermögen regelt. Nach der Begründung, die die Landesregierung gegenüber der Landesvertretung gibt, „enthält der Vertrag keine Eigentumsübertragung, sondern die Anerkennung der jeweiligen Eigentumsrechte“ ... »Details
  3. Volksentscheid über den Entwurf eines Gesetzes über die Enteignung der Fürstenvermögen, 20. Juni 1926
    Nachdem auf Initiative der KPD ein Volksbegehren erfolgreich war, die 1918 entmachteten Fürstenfamilien zu enteignen, wird im Reich ein Volksentscheid zur Enteignung der Fürstenvermögen durchgeführt. Während KPD, SPD sowie Teile des Zentrums und der DDP für den Gesetzentwurf votieren, setzen sich die beim Entscheid die konservativen Parteien und Gruppierungen mit ihrer Position durch und ... »Details
  4. Widerstand der Bauern gegen Enteignungen zum Bau der Autobahn Kassel–Göttingen, April 1935
    Der Deutschland-Bericht für den Monat April 1935, der vom Exilvorstand der SPD (Sopade) am 14. Mai 1935 in Prag herausgegeben wird, gibt unter der Rubrik „Aus der Landwirtschaft“ einen Sonderbericht aus Hessen über den Widerstand der dortigen Kleinbauern gegen die Enteignungsmaßnahmen der Reichsautobahn. Er wird hier als Beleg dafür, dass der von den Nationalsozialisten gefeierte ... »Details
  5. Berichte über Schikanen und Diskriminierungen an Juden in zahlreichen Orten, August 1935
    Im Deutschland-Bericht für den August 1935 stellt der Exilvorstand der SPD zahlreiche Fälle von Schikanen und Diskriminierungen von Juden in zahlreichen Orten und Regionen des Reichs zusammen. Darunter sind auch zahlreiche Beispiele aus Hessen. So verbietet zum Beispiel die Stadt Schotten den Zuzug und untersagt den Verkauf von Grund und Boden an Juden. 500 Geschäfte, Gaststätten und Cafes im ... »Details
  6. Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden, 26. April 1938
    [Einzelheiten enthält das beigefügte Reichsgesetzblatt] ... »Details
  7. Bericht über die Auswirkungen der Judenpogrome in Frankfurt, Mitte November 1938
    Der Deutschland-Bericht des SPD-Exilvorstandes in Prag (Sopade) gibt eine Schilderung aus Frankfurt wieder, in der die Situation der Juden und ihrer Synagogen und Geschäfte nach den Pogromen vom 9./10. November beschrieben wird. Der Bericht ist nicht datiert, dürfte aber etwa aus diesen Tagen oder der Mitte des Monats November stammen: ... »Details
  8. Abstellung von älteren SS-Angehörigen zur Verwaltung eingezogenen Kirchenguts, 9. April 1940
    In einem geheimen Schreiben wendet sich der Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD (Sicherheitsdienst des Reichsführers SS) in Wiesbaden an das Hauptfürsorge- und Versorgungsamt der SS in Berlin. Er weist darauf hin, dass der Deutsche Reichsverein für Volkspflege und Siedlungshilfe e. V. in Berlin, der mit Einverständnis des Reichsführers SS (Heinrich Himmler) gegründet worden sei, die ... »Details
  9. Hessischer Staatsgerichtshof verhandelt über Artikel 41 der Hessischen Verfassung, April 1951
    Vor dem Hessischen Staatsgerichtshof wird über Artikel 41 der Hessischen Landesverfassung verhandelt. Zu klären ist, ob die bereits 1946 vorgenommenen Enteignungen der Grundstoffindustrie, deren Besitz in Gemeineigentum überführt worden ist, unmittelbar aus Artikel 41 hergeleitet werden konnten, oder ob hierzu noch Ausführungsgesetze hätte erlassen werden müssen. Derartige ... »Details
  10. Verstaatlichung des Buderus-Betriebs in Zweifel gezogen, 29. Mai 1951
    Erstmals werden Ende Mai 1951 Zweifel über die Verstaatlichung des Wetzlarer Buderus-Betriebs laut. Kern der Kritik, die auch von Minister Heinrich Fischer (1895–1973; SPD) geäußert wird, ist die Frage, ob der Konzern eine Bündelung wirtschaftlicher Macht darstelle, die die Grundlage der Sozialisierungsmaßnahmen darstellte. Bei der Verstaatlichung wurde ein Treuhänder für die ... »Details
  11. Verkündung des Urteils des Staatsgerichtshof über Artikel 41 auf den 8. Juni terminiert, 4. Juni 1951
    Anfang Juni wird bekannt gegeben, dass der hessischen Staatsgerichtshof am 8. Juni sein Urteil über Artikel 41 der Hessischen Verfassung verkünden wird. Das Gericht hat über den Antrag der FDP zu entscheiden, ob die nach dem Krieg stattgefundenen Enteignungen im Einklang mit der Hessischen Verfassung stehen. Zu prüfen ist, ob der in dieser Frage abgehaltene Volksentscheid rechtsgültig ist und ... »Details
  12. FDP bezieht Stellung gegen die Ausführungsbestimmungen zur Sozialisierung, 15. Februar 1952
    Die hessische FDP bezieht in einer Erklärung Stellung gegen die von der sozialdemokratisch geführten Regierung vorgestellten Ausführungsbestimmungen zu Artikel 41 der hessischen Verfassung. Besonders kritisiert die Partei, dass in diesem rasch zusammengestellten Bestimmungen nicht eindeutig festgehalten sei, welche Objekte in Gemeingut übergehen sollen. Diese müsse nach Meinung der FDP ... »Details
  13. Hessische Staatsgerichtshof bestätigt Gültigkeit des Sozialisierungsartikels, 6. Juni 1952
    In Wiesbaden urteilt der Hessische Staatsgerichtshof, dass die Überführung der Grundstoffindustrien und des Verkehrswesens aufgrund von Artikel 41 der Hessischen Verfassung rechtsgültig ist. Mit Inkrafttreten der Hessischen Verfassung am 1. Dezember 1946 ist den früheren Eigentümern der Besitz entzogen und sozialisiert worden. Weiter urteilt das Gericht, dass die Einsetzung von Treuhändern, ... »Details
  14. Hessischer Landtag berät über die geplante Verwaltungsreform, 22. Oktober 1952
    In der Landtagsdebatte über die geplante Verwaltungsreform hebt Innenminister Heinrich Zinnkann (1885–1973; SPD) die Notwendigkeit dieser hervor. Ein Land wie Hessen könne nicht mehr, wie noch in preußischen Zeiten, dezentral verwaltet werden. Auch aus finanziellen Erwägungen sei diese Form der Verwaltung nicht mehr aktuell. Zinnkann verneint, dass die geplante Verwaltungsreform gegen die ... »Details
  15. Die Förderung der hessischen Wirtschaft wird von der CDU im Landtag beantragt, 14. Januar 1953
    Die CDU beantragt die Gewährung von Mitteln in Höhe von 60 Millionen DM zur Förderung des Mittelstandes und der Verbesserung der sozialen Bedingungen der Arbeiter in Hessen. Der Plan der CDU sieht eine dreijährige Laufzeit vor. Das Geld soll aus den Mitteln stammen, die für die Entschädigung der sozialisierten Betriebe vorgesehen waren. In der Debatte fordert der Abgeordnete Erich Großkopf ... »Details
  16. Landesregierung berät Schlussgesetz über Sozialisierung, 14. März 1954
    Die hessische Landesregierung plant einen Entwurf für das Schlussgesetz der Sozialisierung in Hessen vorzulegen. Im Raum steht eine Entschädigungssumme von 25 Millionen DM, von denen zwischen 10 und 15 Millionen DM auf die Buderuschen Eisenwerke in Wetzlar entfallen sollen.(MB) ... »Details
  17. Hessen entschädigt die Firma Buderus, 12. April 1954
    Mit der Zahlung von 18,4 Millionen DM an die Firma Buderus entschädigt das Land Hessen das Unternehmen für die im November 1946 erfolgte Sozialisierung für den stahlerzeugenden Unternehmensbereich. Mit der Zahlung der Summe wird der Schlussstrich unter einen seit sieben Jahren schwelenden Rechtsstreit gezogen.(MB) ... »Details
  18. Hessisches Kabinett billigt Entwurf zum Abschlussgesetz zu Artikel 41, 4. Mai 1954
    Das hessische Kabinett billigt den Abschlussgesetzentwurf zu Artikel 41, dem Sozialisierungsartikel der Hessischen Verfassung. Folgende Regelung soll bei Sozialisierungsmaßnahmen gelten: Als Klein- und Mittelbetriebe, die von der Sozialisierung ausgenommen werden, gelten nach dem Abschlußgesetz Bergbaubetriebe mit weniger als 500 Beschäftigten, ferner Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung mit ... »Details
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