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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

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7 Treffer für Ihre Suche nach 'Sachbegriff = Wahlgesetze' in 5104 Dokumenten

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  1. Beendigung der Beratungen zur Wahlrechtsreform im Hessischen Landtag, 3. Juli 1902
    Die Zweite Kammer des hessischen Landtags (= die Landstände des Großherzogtums Hessen) in Darmstadt schließt die Beratung zum Entwurf über eine Wahlrechtsreform ab. Sie nimmt mit 32 gegen 4 Stimmen Artikel 4 an, der die Einführung der allgemeinen direkten und geheimen Wahlen zum Landtag vorsieht. Dagegen wird eine Wahlpflicht abgelehnt. Eine Einigung über die künftige Zusammensetzung der ... »Details
  2. Regierungsvorlage für ein neue Wahlgesetz in Hessen, 5. März 1903
    Die Regierung des Großherzogtums Hessen legt einen Entwurf für ein neues Wahlgesetz vor. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Zweite Kammer aus 55 Mitgliedern besteht, von denen 15 (statt bisher 10) von den größeren Städten gewählt werden. Die anderen 40 Abgeordneten werden nach Wahlkreisen von den anderen Städten und den Landgemeinden gewählt. Die Wahlen zur Zweiten Kammer sind direkt ... »Details
  3. Annahme von Verfassungsänderungen durch den Hessischen Landtag, 28. März 1930
    Der Hessische Landtag nimmt einen Antrag der Regierung zu Änderungen der Verfassung an. Danach wird die Legislaturperiode von drei auf vier Jahre verlängert. Grund dafür ist unter anderem die Kostenersparnis durch zusammengelegte Reichs- und Landtagswahlen. ... »Details
  4. Beratender Landesausschuss schließt seine Beratungen ab, 7. Juni 1946
    Nach sechs Plenarsitzungen schließt der Beratende Landesausschuss in Wiesbaden seine Beratungen ab. Im Verlauf der Zeit hat er „erheblichen Einfluss auf die Regierungsarbeit“0=Berding, S. 42 genommen. So ist das Kabinett seinen Entschließungen zu wichtigen politischen Fragen stets gefolgt, zum Beispiel bezüglich der Eingliederung von Flüchtlingen und Vertriebenen. Ferner hat der ... »Details
  5. Regierungserklärung von Ministerpräsident Stock im Landtag, 9. November 1949
    Der hessische Ministerpräsident Christian Stock (1884–1967; SPD) stellt dem Hessischen Landtag in seiner 68. Plenarsitzung sein neues Kabinett vor und gibt dazu eine Regierungserklärung ab. Er teilt mit, dass die Landesregierung in Zukunft nur noch aus dem Ministerpräsidenten und vier Fachministern bestehen wird, nämlich den Ministern für Inneres, für Finanzen, für Erziehung, Volksbildung ... »Details
  6. Entwurf eines neuen hessischen Wahlgesetzes, 14. Juli 1950
    Das hessische Kabinett nimmt in seiner Sitzung einen Referentenentwurf des Innenministeriums für ein neues Wahlgesetz an. Nach dem Entwurf müssen für die Aufstellung eines Kandidaten ein halbes Prozent der Wahlberechtigten eines Wahlkreises, mindestens aber 250 Unterschriften erreicht werden. Bei der Wahl eines Kandidaten werden die überschüssigen Stimmen nicht auf die Landesliste ... »Details
  7. Hessische CDU kündigt Wahlblock mit der FDP zur Landtagswahl an, 3. April 1954
    Auf ihrem Landesparteitag beschließt die hessische CDU, bei den gegen Jahresende stattfindenden Landtagswahlen einen Wahlblock mit der FDP zu bilden, wenn nicht ein neues Wahlgesetz geschaffen werde, das nach Auffassung der CDU – im Unterschied zum bisherigen Wahlrecht – allen Parteien die gleichen Chancen gebe. Wie der CDU-Landesvorsitzende Dr. Wilhelm Fay (1911–1980) erklärt, sind in ... »Details
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