Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
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- Hessischer Staatsgerichtshof erklärt Sozialisierung für rechtsgültig, 20. Juli 1951
Der hessische Staatsgerichtshof lehnt die Klage der FDP ab und urteilt, dass die hessische Sozialisierung im Einklang mit der Verfassung steht. Somit ist Artikel 41 der hessischen Verfassung rechtsgültig. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Artikel, auch wenn in Beratungen und Verhandlungen eine andere Textform als in dem Gesetz- und Verordnungsblatt, sinngemäß dadurch nicht ... »Details