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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

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25 Treffer für Ihre Suche nach 'Sachbegriff = Hessische Landtagswahlgesetze' in 5104 Dokumenten

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  1. Vorlage eines neuen Wahlgesetzes im Hessischen Landtag, 5. März 1901
    Die hessische Regierung legt dem Hessischen Landtag eines neues Wahlgesetz vor, dessen wesentliche Bestimmungen lauten: ... »Details
  2. Beendigung der Beratungen zur Wahlrechtsreform im Hessischen Landtag, 3. Juli 1902
    Die Zweite Kammer des hessischen Landtags (= die Landstände des Großherzogtums Hessen) in Darmstadt schließt die Beratung zum Entwurf über eine Wahlrechtsreform ab. Sie nimmt mit 32 gegen 4 Stimmen Artikel 4 an, der die Einführung der allgemeinen direkten und geheimen Wahlen zum Landtag vorsieht. Dagegen wird eine Wahlpflicht abgelehnt. Eine Einigung über die künftige Zusammensetzung der ... »Details
  3. Beratung über das Landtagswahlgesetz im Hessischen Landtag, 1. Juli 1904
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags berät den am 30. Januar 1903 vorgelegten Entwurf eines Landtagswahlgesetzes. Die Kammer nimmt den Artikel mit dem Grundsatz der direkten Wahl gegen die vier Stimmen der Nationalliberalen an. Dagegen lehnt sie den Artikel ab, der die Zusammensetzung der Zweiten Kammer neu regelt. Das betrifft sowohl eine Vorlage, nach der die städtischen Abgeordneten um ... »Details
  4. Fortsetzung der Debatte über das neue Landtagswahlgesetz im Hessischen Landtag, 7.-8. Juli 1904
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags setzt ihre Beratungen über ein neues Landtagswahlgesetz fort. Sie nimmt die meisten Artikel der Regierungsvorlage an, auch den Artikel 6, der ein Wahlrecht von einem dreijährigen Aufenthalt im Großherzogtum und einer dreijährigen Staatsangehörigkeit abhängig macht, worauf die Regierung bestanden hat. Dagegen stimmt die Zweite Kammer der ... »Details
  5. Annahme des Wahlreformgesetzes im Hessischen Landtag, 23. Mai 1911
    Nach langer politischer Auseinandersetzung nimmt der Hessische Landtag das Wahlreformgesetz an, das im Laufe der letzten vier Wahlperioden immer wieder beraten worden war. Mit dem Gesetz wird im Großherzogtum Hessen das „Pluralwahlrecht“ eingeführt.(OV) ... »Details
  6. Verabschiedung eines neuen Wahlgesetzes im Volksstaat Hessen, 15. Oktober 1924
    Der Landtag des Volksstaates Hessen in Darmstadt verabschiedet in seiner Schlusstagung mit dem „Gesetz zur Abänderung des Landtagswahlgesetzes vom 16. März 1921“ ein revidiertes Wahlgesetz. Die Neufassung beinhaltet vor allem die gesetzliche Verankerung der Ausübung von Wahlehrenämtern, das heißt der Bestellung von Wahlvorstehern, Beisitzern und Schriftführern aus den Reihen aller ... »Details
  7. Reichsgericht hebt hessisches Landtagswahlgesetz auf, 17. Dezember 1927
    Der Reichsstaatsgerichtshof in Leipzig erklärt die im hessischen Landtagswahlgesetz vom 27. September eingeführten Sperrklauseln für kleinere Parteien, die unter anderem 7.000 Unterschriften und 5.000 RM Kaution vorschreiben, für verfassungswidrig. Zu den Antragstellern gehörte die NSDAP.Wie eine Reihe anderer Länder, etwa Hamburg oder Mecklenburg-Strelitz, hatte Hessen im Wahlgesetz vom 27. ... »Details
  8. Wahlgesetzentwurf für die Verfassungberatende Landesversammlung vorgelegt, 31. März 1946
    Der Vorbereitende Verfassungsausschuss legt einen maßgeblich von Heinrich von Brentano (1904–1964; CDU) ausgearbeiteten Entwurf für ein Wahlgesetz für die Verfassungberatende Landesversammlung vor, die am 30. Juni 1946 gewählt werden soll. Hierbei handelt es sich um einen Kompromiss zwischen Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht. 64 der 90 Sitze sollen in den Regierungsbezirken gewählt ... »Details
  9. Wahlgesetz für den Landtag des Landes Hessen, 14. Oktober 1946
    Die von der US-amerikanischen Militärregierung am 12.Oktober 1945 eingesetzte Interrimsregierung unter Ministerpräsident Karl Geiler (1878–1953) beschließt ein Wahlgesetz für den Landtag des Landes Hessen. ... »Details
  10. Entwurf eines neuen hessischen Wahlgesetzes, 14. Juli 1950
    Das hessische Kabinett nimmt in seiner Sitzung einen Referentenentwurf des Innenministeriums für ein neues Wahlgesetz an. Nach dem Entwurf müssen für die Aufstellung eines Kandidaten ein halbes Prozent der Wahlberechtigten eines Wahlkreises, mindestens aber 250 Unterschriften erreicht werden. Bei der Wahl eines Kandidaten werden die überschüssigen Stimmen nicht auf die Landesliste ... »Details
  11. Neues hessisches Landtagswahlgesetz wird verkündet, 18. September 1950
    Die Landesregierung unter Ministerpräsident Christian Stock (1884–1967; SPD) verkündet das am 14. September beschlossene neue Landtagswahlgesetz (LWG). Das neue Gesetz gilt erstmals für die Landtagswahlen vom 19. November dieses Jahres und löst das bisherige Landtagswahlgesetz von 1946 ab. Dieses von der damaligen Allparteienregierung unter amerikanischer Besatzung beschlossene Gesetz war ... »Details
  12. Landtag debattiert Hessisches Wahlgesetz, 20. Januar 1954
    Aufgrund eines Antrages von CDU und FDP ist das Hessische Wahlgesetz Gegenstand einer Landtagsdebatte. Beide Parteien verlangen in der Person Dr. Erich Großkopfs (1903–1977; CDU) Klarheit darüber, ob bei der anstehenden Landtagswahl das bisherige oder aber ein neues Wahlgesetz angewandt werde. Letzteres benötige eine entsprechende Ausarbeitungszeit. Ministerpräsident Georg August Zinn ... »Details
  13. Hessische SPD berät neues Wahlgesetz, 9. März 1954
    Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag berät die Forderung der FDP und CDU nach der Änderung des Wahlgesetzes für Hessen. Auch die Sozialdemokraten stimmen einer solchen Änderung grundsätzlich zu, da ein neues Gesetz die Blockbildung verhindern werde. Die Fraktion betont, dass ein solches Gesetz in Ruhe beraten werden müsse und sie sich nicht unter zeitlichen Druck setzen lassen werde. Sie ... »Details
  14. Bezirksparteitag der südhessischen SPD in Bad Vilbel, 28. März 1954
    In Bad Vilbel hält die SPD Hessen-Süd ihren Bezirksparteitag ab. Der Parteivorsitzende Erich Ollenhauer (1901–1963) bekräftigt auf diesem die Ablehnung der SPD bezüglich eines deutschen Wehrbeitrages, und äußert sein Bedauern über die Erweiterung des Grundgesetzes durch den Bundespräsidenten für diesen Beitrag. Ollenhauer kritisiert, dass die Sicherung Deutschlands unter rein ... »Details
  15. Wiesbadener Landesparteitag der CDU, 4. April 1954
    In Wiesbaden hält die hessische CDU ihren Landesparteitag ab. Dort beschließt sie nach kurzer, intensiver Debatte ihr Wahlbündnis mit der FDP zu erneuern, sofern keine Änderung des Wahlgesetzes für diese Wahl greifen werde. Sollte es zu einer solchen Änderung komme, werde die Union allein in den Wahlkampf ziehen. Zudem stellt sich die Partei hinter die in Camberg getroffene politische ... »Details
  16. SPD-Fraktion nimmt Wahlgesetzvorschlag an, 21. April 1954
    Die Landtagsfraktion der SPD nimmt den Vorschlag des Fraktionsvorstandes für ein neues Wahlgesetz in Hessen einstimmig an. Kern des Vorschlages ist die Streichung der Überschussstimmen. Vielmehr sollen ebenso viele Kandidaten über die Direktkandidatenliste wie über die Landesliste ins Parlament einziehen. Insgesamt sollen 96 Mandate vergeben werden. Die Partei hofft, die Blockbildung der ... »Details
  17. Stellungnahme der hessischen Opposition zum SPD-Wahlgesetzvorschlag, 23. April 1954
    Im Hessische Landtag äußern sich die Fraktionsvorsitzenden der Oppositionsparteien zum Wahlgesetzvorschlag der SPD-Fraktion. Dr. Erich Großkopf (1903–1977) von der CDU kritisiert besonders die Erhöhung der Landtagsmandate von 80 auf 96. Zudem fordert er, dass künftig statt neun nur noch fünf Ausschüsse nötig sein werden. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Ernst Langrebe (1878–1955) sieht in ... »Details
  18. Kein Wahlgesetzvorschlag des Gesamtdeutsche Blocks, 21. Mai 1954
    Der Fraktionsvorsitzende des Gesamtdeutschen Blocks im Hessischen Landtag, Klaus Stein (1890–1974), erklärt in der hessischen Landeshauptstadt, seine Partei werde keinen eigenen Wahlgesetzvorschlag vorlegen. Der seitens der SPD vorgelegte Entwurf mit seiner Tendenz zum Verhältniswahlrecht finde beim Block Anklang, auch wenn der endgültige Entwurf des Gesetzes, sobald dieser wörtlich ... »Details
  19. Landtagsausschuss billigt das neue Wahlgesetz, 1. Juli 1954
    Der Hauptausschuss des Hessischen Landtages nimmt mit den Stimmen der SPD und des Gesamtdeutschen Blocks den Entwurf zum neuen Wahlgesetz an. CDU und FDP enthalten sich ihrer Stimme. Seitens der Opposition wird besonders die Erhöhung der Abgeordnetenzahl von 80 auf 96 kritisiert. Ebenso fordert diese – allerdings vergeblich –, die Bundeswahlkreise zu übernehmen, die Zahl der Unterschriften ... »Details
  20. Gesamtdeutscher Block für neues Wahlgesetz, 6. Juli 1954
    In Arolsen beschließt die Fraktion des Gesamtdeutsche Blocks bei der bevorstehenden Abstimmung im Landtag für das neue Wahlgesetz zu stimmen.(MB) ... »Details
  21. Verabschiedung eines neuen Landtagswahlgesetzes, 7. Juli 1954
    Der Hessische Landtag in Wiesbaden verabschiedet nach zweiter und dritter Lesung (jeweils ohne Aussprache) das Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes. Damit erfährt das bisherige Landtagswahlgesetz, das ein gemischtes Wahlsystem darstellte, eine starke Veränderung in Richtung auf ein reines Verhältniswahlsystem. Die neue Fassung sieht eine Erhöhung der Abgeordnetenzahl von 80 auf 96 ... »Details
  22. Deutsche Wählergesellschaft kritisiert neues Wahlgesetz, 11. Juli 1954
    Die Deutsche Wählergesellschaft übt in Frankfurt am Main starke Kritik an dem neuen hessischen Wahlgesetz. Im Kern trage das Gesetz „Zeichen eines mangelhaften Erzeugnisses: Keine der beteiligten Parteien hatte den Mut, die volle Verantwortung für die Gesetzinitiative zu übernehmen“. Vielmehr solle vor den Bürgern die Rückkehr zum reinen Verhältniswahlrecht verborgen werden, lediglich ... »Details
  23. Änderung des hessischen Landtagswahlgesetzes sorgt für neue Wahlkreiszuschnitte, 4. Februar 1970
    Mit dem an diesem Tag beschlossenen Gesetz erhöht sich die Zahl der Landtagsabgeordneten ab der kommenden Landtagswahl von 96 auf 110. Einhergehend damit wird auch die Anzahl der Wahlkreise von 48 auf 55 erhöht, sodass weiterhin die Hälfte der Abgeordneten über Direktmandate in den Landtag einzieht. Mit Blick auf die bevorstehenden Gebietsreformen ermächtigt das Gesetz außerdem in Zukunft ... »Details
  24. Landtagswahlgesetz erhält Änderung der Sitzverteilung, 14. Oktober 1980
    Am heutigen Tag wird eine Änderung des Landtagswahlgesetzes (LWG) beschlossen, die den Wechsel vom bisher verwendeten D'Hondt-Verfahren (auch Höchstzählverfahren genannt) zum Hare/Niemeyer-Verfahren beinhaltet. Das neu eingeführte Verfahren bevorzugt im Gegensatz zum D'Hondt-Verfahren nicht die größeren Parteien, was insbesondere der FDP zugute kommt. Das neue Verfahren kommt erstmals bei ... »Details
  25. Neugliederung der Landtagswahlkreise wird bekannt gegeben, 3. November 1982
    Mit der an diesem Tag veröffentlichten Neufassung des Landtagswahlgesetz (LWG) wird auch die Neugliederung der Wahlkreise für die nächste Landtagswahl0=Diese war ursprünglich für 1986 geplant, fand aber aufgrund der gescheiterten Regierungsbildung schon 1983 statt. bekannt gemacht. Hauptgründe für die Neugliederung sind zum einen unterschiedliche Bevölkerungsentwicklungen in den ... »Details
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