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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

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  1. Einrichtung eines Stadtwucheramtes in Offenbach, August 1920
    In Offenbach am Main wird wegen des Preisanstiegs ein Stadtwucheramt eingerichtet, das die Preise amtlich überwachen und vergleichen soll. ... »Details
  2. Hessischer Landeskirchentag in Darmstadt, 4. August 1920
    In Darmstadt tritt erstmals der nach dem Kirchengesetz vom 28. August 1919 neugewählte „Verfassungsgebende Landeskirchentag“ zusammen und bestimmt mit 58 gegen sechs Stimmen den aus Groß-Gerau stammenden Theologen Wilhelm Diehl (1871–1944) zu seinem ersten Präsidenten. Gut eineinhalb Jahre zuvor war das seit 1874 landesherrlich ausgeübte Kirchenregiment mit der Absetzung des Großherzogs ... »Details
  3. Erster Segelflug bei den Rhönwettbewerben, 6. August 1920
    Dem in Frankfurt am Main lebenden Luftfahrtpionier Bruno Poelke (1883–1975) gelingt bei dem zum ersten mal ausgetragenen „Rhönwettbewerb“ auf der Wasserkuppe der erste Segelflug (Fliegen unter Ausnutzung von Aufwind). Das Ereignis dauert acht Sekunden. An dem zwischen dem 15. Juli und 31. August ausgetragenen Luftsportwettbewerb beteiligen sich 25 Piloten in selbstgebauten Gleitflugzeugen. ... »Details
  4. Ende der Sitzungsperiode des Hessischen Landtags, 7. August 1920
    Der Hessische Landtag in Darmstadt tritt zur 71. und gleichzeitig letzten Sitzung in der Sommersitzungsperiode zusammen.(OV) ... »Details
  5. Uraufführung eines Stücks von Impekoven und Mathern in Frankfurt, 8. August 1920
    Die Komödie „Neunzehn-hundert-neunzehn“ von Toni Impekoven (1881–1947) und Carl Mathern (1881–1960) wird in Frankfurt am Main uraufgeführt.(OV) ... »Details
  6. Auseinandersetzung über das Domanialvermögen mit dem Fürsten von Waldeck, 26. August 1920
    Zwischen dem Freistaat Waldeck und dem bisherigen Fürsten Friedrich von Waldeck und Pyrmont wird ein Vertrag geschlossen, der die endgültige Auseinandersetzung über das Domanialvermögen regelt. Nach der Begründung, die die Landesregierung gegenüber der Landesvertretung gibt, „enthält der Vertrag keine Eigentumsübertragung, sondern die Anerkennung der jeweiligen Eigentumsrechte“ ... »Details
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