Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
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- Verbot von Umzügen und Versammlungen unter freiem Himmel, 16. Januar 1930
Der preußische Innenminister Albert Grzesinski (1879–1947) verfügt per Runderlass vorbeugend und mit Bezug auf Art. 123 der Weimarer Reichsverfassung („Versammlungen unter freiem Himmel können durch Reichsgesetz anmeldepflichtig gemacht und bei unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verboten werden“) ein allgemeines Verbot öffentlicher politischer Demonstrationen, Umzüge ... »Details