Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.
Gerichtsstätten in Hessen
- Titelansicht
- Rasteransicht
- Listenansicht
- Detailansicht
Neuenhain, Gerichtslinde
- Neuenhain, Gemeinde Bad Soden am Taunus, Main-Taunus-Kreis | Historisches Ortslexikon
- Lage und Zustand
-
Ecke Hauptstraße/Schwalbacher Straße (früher Lindengasse) am Marktplatz
nicht erhalten - Lagetyp
- Dorfmitte
- Platzform
- rund/rundlich
- Baumart
- Linde
- Historische Belege
-
- Zu den Gerichtsverhältnissen vgl. Weistum von 1453 (Grimm, Weisthümer, Bd. 3, 1842, S. 492f.).
- Laut Vermerk auf der Rückseite des Fotos von Mößinger 1938 trug die Linde ein Schild „Ortsgerichtslinde“.
- Zuständigkeit
- Dorf Neuenhain. Oberhof war das Höfische Gericht in Sulzbach (Raven, S. 38f.).
- Bemerkungen
- Die Drei Linden vor Neuenhain sind nicht als Gerichtsstätte anzusprechen (Raven, S. 41).
Für Hinweise danke ich Herrn Felmy, Stadtarchiv Bad Soden. - Literatur
-
- Otto Raven, Neuenhain am Taunus. Geschichte eines Dorfes, Neuenhain 1979, S. 36-43, vor allem S. 37 und 41
- Empfohlene Zitierweise
- „Neuenhain, Gerichtslinde“, in: Gerichtsstätten in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/gst/id/435> (Stand: 16.12.2015)
- Abbildungen
-
- 435-FA-20: Die Gerichtslinde in Neuenhain, um 1938 © Foto Frölich um 1938. MPIER Frankfurt, Sammlung Frölich Nr. M18_0031
- 435-FA-30: Die Gerichtslinde in Neuenhain, 1938 © Foto Mößinger 1938. UB Gießen, Nachlass Frölich Nr. 3274
- Bearbeiter/in
- W. A. Eckhardt 2014



