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Portrait

Constantin Landgraf von Hessen-Rotenburg
(1716–1778)

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GND-Nummer

1023146347

Hessen-Rotenburg, Constantin Landgraf von [ID = 10017]

* 24.5.1716 Rotenburg an der Fulda, † 30.12.1778 Wildeck, Begräbnisort: Fritzlar Minoritenkirche, katholisch
Biografischer Text

Constantin, schon 1723 zum Kapitän bei der fürstlich Münsterschen Infanterie ernannt, wurde 1728 Domizellar in Köln, 1730 Domherr in Straßburg, dann, zumindest bis zum Tod seiner Schwester Polyxena 1735, Abbé in Turin. 1739–1744 diente er als russischer Obrist. Nachdem er den russischen Dienst und seine geistlichen Pfründen aufgegeben hatte, trat er 1746 die Regentschaft in der Niedergrafschaft Katzenelnbogen an und folgte 1749 seinem Vater in Rotenburg. Mit dem Tod seines Vetters Christian in Eschwege Ende 1755 vereinigte er die bis dahin getrennt regierten Teile der Quart wieder in einer Hand. Seit 1757 kaiserlicher Generalfeldmarschallleutnant der Infanterie, wurde Landgraf Constantin 1759 zum Ritter vom goldenen Vlies ernannt.

Schon 1745 hatte Constantin in Brühl mit päpstlichem Dispens die Witwe des Fürsten Wilhelm Hyacinth von Nassau-Siegen, Maria Sophia, geborene Gräfin Starhemberg, geheiratet. Ihre Mutter Leopoldine aus dem Hause Löwenstein-Wertheim war eine Nichte von Constantins Großvater Wilhelm und Schwester seiner Mutter. Aus Constantins Ehe mit Maria Sophia gingen elf Kinder hervor, von denen drei nicht überlebten. Maria Sophia selbst starb 1773 auf einer Reise nach Frankreich in Straßburg und wurde im Münster beigesetzt. Zwei Jahre später heiratete der verwitwete Landgraf, inzwischen 59 Jahre alt und einäugig, in Rotenburg in morganatischer Ehe die 24jährige Marie Jeannette, eine Tochter des französischen Generalleutnants Graf Bombelles, die nach ihrer Ausbildung in St. Cyr über eine gute Erziehung aber über keinerlei Vermögen verfügte. Anlässlich der Heirat erhielt sie den Titel einer „Gräfin Reichenbach“, verließ ihren Mann aber schon Anfang 1779 und kehrte nach Paris zurück. Die Ehe war kinderlos. Einen zu Rotenburg erzielten „Nebensprossen“ hatte der Landgraf 1747 dem Mainzer Domkapitel zu Bleidenstadt zur Erziehung übergeben.

In Kassel hatte die Wiedervereinigung der Quart insofern Besorgnis ausgelöst, als Landgraf Constantin den Hausverträgen zuwider per Testament von 1748 das Primogeniturrecht in Hessen-Rotenburg verfügt und seinen ältesten Sohn Carl Emanuel zum Alleinerben und Nachfolger erklärt hatte. Um die lästige Nebenlinie endlich auszuschalten, versuchte man, gestützt auf ein Gutachten das Marburger Professors J. G. Estor, die Ehe mit der Gräfin Starhemberg für nicht standesgemäß und ihre Kinder damit für nicht erbberechtigt zu erklären. Da der Erfolg dieser Bemühungen letztlich zweifelhaft schien, einigte man sich 1754, noch vor Landgraf Christians Tod, auf einen Vergleich, mit dem Hessen-Kassel Ebenbürtigkeit und Primogeniturrecht anerkannte und einen Teil von Constantins Schulden bezahlte, wofür Constantin auf Rheinfels verzichtete und sich fortan nur noch Landgraf von Hessen-Rotenburg nannte. Constantin starb Ende 1778 in dem unterhalb des väterlichen Jagdschlosses Blumenstein neu erbauten Schloss Wildeck und wurde neben den Eltern in der Minoritenkirche zu Fritzlar beigesetzt.

Uta Löwenstein

(Text identisch mit: Franz, Das Haus Hessen, S. 215 f.)


Literatur