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Regesten der Landgrafen von Hessen

1492 August 6

Wilhelm III. übernimmt die Pflichten aus dem Eppsteiner Kaufbrief

Regest-Nr. 8571

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 331.Papier, beglaubigte Kopie.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] erklärt, die in dem Eppsteiner Kaufbrief aufgeführten abgenge und uffgaben an Geld, Früchten oder anderen Dingen mit übernommen zu haben, und verspricht, sie nach Gebühr ausrichten zu lassen.
montag nach Vincula Petri.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Eppstein, Kaufbrief

Sachbegriffe

Kaufbriefe · Verkäufe, Verpflichtungen aus · Gelder · Früchte · Verpflichtungen, aus Kaufverträgen

Textgrundlage

Regest

Regestensammlung Wolf

Stückangaben

Regestensammlug Wolf

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8571 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8571> (Stand: 21.05.2026)