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Regesten der Landgrafen von Hessen

(1494 April)

Henne Molner erhält die äußere Pforte in Romrod auf Lebenszeit

Regest-Nr. 6625

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 185, Bl. 126v.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 877 Nr. 2283.
Regest
Landgraf Wilhelm III. verleiht seinem Romroder Kellner Henne Molner (Molnerhen) in Ansehung seiner getreuen Dienste die äußerste Pforte zu Romrod auf Lebenszeit. Er soll sie verwahren und zu den üblichen Zeiten auf- und zuschließen, wozu er seinen Sohn oder einen anderen Tauglichen bestellen kann. Er soll das Kellneramt solange versehen, wie er dazu in der Lage ist, und dafür vom dortigen Rentmeister jährlich 6 Viertel Korn erhalten.
Siegel des Ausstellers.
Datiert nach der Einreihung im Kopiar.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Molnerhen

Weitere Orte

Romrod, Kellner · Romrod, äußere Pforte

Sachbegriffe

Kellner · Lohn · Pforten, äußere · Pförtner · Söhne · Ämter, Ersatz für Ausübung · Kellnerämter · Rentmeister · Korn

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6625 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6625> (Stand: 04.05.2026)