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Regesten der Landgrafen von Hessen

1404 Juni 2

Urfehdeleistung des Henne von Wehren und seines Sohnes

Regest-Nr. 2126

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 2, Nr. 14, Bl. 13-13v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 192, S. 134.
Regest
Henne von Wehren und sein Sohn Thiele leisten Landgraf Hermann Urfehde (1) und verbürgen sich dafür, daß Hennes Söhne Henne und Hermann dasselbe tun, wenn sie mündig geworden sind.
Es siegeln beide Aussteller, Adolf von Wildungen und Wolmeringhausen der kune.
D. 1404 feria secunda proxima post festum corporis Christi.
(1) Am Rande steht (was im Text nicht vorkommt):Orfehdesbrif des swin handels etc.
Nachweise

Weitere Personen

Wehren, Henne [I.] von · Wehren, Thiele [II.] von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Wehren, Henne [II.] von · Wehren, Hermann von · Wildungen, Adolf von · Wolmeringhausen

Sachbegriffe

Urfehden · Mündigkeit · Schweinehandel

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2126 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2126> (Stand: 07.05.2026)