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Regesten der Landgrafen von Hessen

1403 Dezember 6

Urfehde des Heinrich Zinzenberger gegenüber Landgraf Hermann

Regest-Nr. 2029

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 2, Nr. 3, Bl. 4v-5.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 181, S. 131 f.
Regest
Urfehde des Heinrich Zinzenberger gegenüber Landgraf Hermann. Er wird der Stadt Kassel für immer verwiesen, darf aber im Fürstentum wohnen, nicht aber während des jetzigen Krieges mit Mainz irgendein mainzisches Schloß betreten oder eine Botschaft dorthin bringen.
Es siegeln die Junker Wolmeringhausen der Ku^ene und Hartrad von Hundelshausen sowie Bürgermeister und Rat zu Kassel.
D. uff sente Nyclauwestage ... 1403.
Nachweise

Weitere Personen

Zinzenberger, Heinrich · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Wolmeringhausen · Hundelshausen, Hartrad [II.] von

Weitere Orte

Kassel, Stadt · Mainz, Erzstift, Burgen

Sachbegriffe

Urfehden · Verweisungen aus der Stadt · Botschaften

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2029 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2029> (Stand: 06.05.2026)