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Regesten der Landgrafen von Hessen

1361 Juni 21

Billung von Lorchhausen schwört Urfehde

Regest-Nr. 15795

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2703 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 1, Nr. 382⟩.
Stückbeschreibung: Aufgezogen.
Siegel: Mit Siegelrest: Schild mit rechtem oberen Freiviertel.
Rückvermerke: Billung von Lorchhusen, um 1430.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, Katzenelnbogener Kopiar, fol. 103v, 14. Jahrhundert; Hauptstaatsarchiv Koblenz, Katzenelnbogener Kopiar, 218, um 1430.
Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 374 Nr. 1270; Nassauisches Urkundenbuch, Nr. 3028.
Regest
Billung von Lorchhausen (Lorcherhu-) schwört, gegen Graf Wilhelm von Katzenelnbogen und dessen Bruder Eberhard, ihre Herrschaft und Untertanen nichts mehr zu unternehmen.
Siegel des Aussteller.

Wortlaut der Datierung

D. 1361 ipso die beati Albani martiris.

Nachweise

Aussteller

Lorchhausen, Billung von

Empfänger

Katzenelnbogen, Grafen, Wilhelm II. · Katzenelnbogen, Grafen, Eberhard V.

Siegler

Lorchhausen, Billung von

Sachbegriffe

Urfehden · Brüder

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15795 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15795> (Stand: 25.05.2026)