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Regesten der Landgrafen von Hessen

1373 April 28

Heinrich II. vergleicht sich mit Reinhard Ratgebe u.a. über deren Sold

Regest-Nr. 1568

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen.Pergament, mit den Siegeln. Rückvermerk des 14. Jhs.: Quitacio Reynhard Radgebe, Fritzen von Teyteleyben unde Albrecht Hobemeister.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 195, S. 169.
Regest
Reinhard Ratgebe, Fritz von Teyteleybin und Albrecht Hofmeister bekunden, das sie mit Landgraf Heinrich über ihre Sold-, Schuld- und Schadensforderungen aus ihren Dientleistungen für ihn verglichen sind. Alle früheren Sold-, Schuld- und Schadensersatzverschreibungen sind damit ungültig.
Siegel der Aussteller.
1373 an deme donrestage noch dem suntage als man singit Quasimodo geniti.
Nachweise

Weitere Personen

Ratgebe, Reinhard · Teyteleybin, Fritz von · Hofmeister, Albrecht · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Sachbegriffe

Sold · Schulden, Einfordern von · Schadensersatzleistungen · Vergleiche, finanzielle · Dienste

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1568 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1568> (Stand: 26.05.2026)