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Regesten der Landgrafen von Hessen
1415 Mai 20
Happel und Henne Cunen schwören Landgraf Ludwig Urfehde
Regest-Nr. 14910
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2761 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 1, Nr. 447〉. Stückbeschreibung: Pergament, stockig, aufgezogen, Schrift zerstört (lt. Findbuch). Siegel: Siegel in Schutzkästchen (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 192, Nr. 29. - Regest
- Happel Cunen und sein Sohn Henne schwören dem Landgrafen Ludwig von Hessen Urfehde. Sie versichern, nicht aus den landgräflichen Landen ziehen zu wollen und in einem Schlosse, das der Landgraf befehlen wird, sitzen zu bleiben.
Siegel des Junker Hermann von Fischborn. -
Wortlaut der Datierung
1415 secunda feria proxima post festum penthecostis (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 14910 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/14910> (Stand: 04.05.2026)

