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Regesten der Landgrafen von Hessen

1548 Juli 16

Befehl Kaiser Karls V., die hessischen Untertanen zu schonen

Regest-Nr. 14055

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4536 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 37, Nr. 26r⟩.
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 2, S. 42.
Regest
Nürnberg. - Befehl Kaiser Karls V. an den Obristen bzw. den Leutnant in Frankfurt dafür Sorge zu tragen, daß das ihm unterstellte Kriegsvolk Land und Untertanen des Landgrafen Philipp von Hessen weder vergewaltigen noch schädigt.

Wortlaut der Datierung

d.d. Nürnberg d. 16. Juli 1548 (lt. Findbuch).

Nachweise

Ausstellungsort

Nürnberg (Rgbz. Mittelfranken/Bayern)

Aussteller

Karl V., Kaiser

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Weitere Orte

Frankfurt a.M., Obristen

Sachbegriffe

Obristen · Leutenanten · Heere · Kriegsvölker · Kriege, Folgen für Untertanen · Vergewaltigungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 14055 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/14055> (Stand: 28.05.2026)