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Regesten der Landgrafen von Hessen

1394 September 23

EB von Mainz entbindet Melsungen, Rotenburg und Niedenstein von den Huldigungen

Regest-Nr. 11444

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 741 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 46, Nr. 40⟩.
Stückbeschreibung: Pergament, die Membran ist etwas beschädigt, die Schrift sonst gut zu lesen (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel an Pergamentstreifen.
Abschriften: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch XII, fol. 257. Gleichzeitig.
Regesten: Urkunden der Markgrafen von Meissen Abt. B 1, S. 423 Nr. 548 Anm.
Regest
Frankfurt. - Erzbischof Adolf [eher: Konrad] von Mainz sagt Rotenburg, Melsungen und Niedenstein von der dem Erzbischof geleisteten Huldigung los.

Wortlaut der Datierung

d. d. feria quarta post Mathei 1394.

Nachweise

Ausstellungsort

Frankfurt

Aussteller

Mainz, Erzbischöfe, Konrad II. von Weinsberg

Empfänger

Melsungen · Niedenstein · Rotenburg

Weitere Orte

Mainz, Erzbischöfe · Melsungen · Niedenstein · Rotenburg

Sachbegriffe

Erzbischöfe · Städte, Übergabe von · Huldigungen · Eide, Entbinden von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

UB Markgrafen von Meißen 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 11444 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11444> (Stand: 14.05.2026)