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Regesten der Landgrafen von Hessen

1385

König Wenzel verbietet das Stillegericht im Gebiet von Padberg

Regest-Nr. 11051

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Drucke: Kopp, Verfassung der heimlichen Gerichte S. 369.
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv Urkunden, Verzeichnis 2, Bd. 1 (Ziegenhainer Repertorium, 18. Jahrhundert), Bl. 28r-v Nr. 18; Regesten der Erzbischöfe von Köln 9, Nr. 1152; Urkundenregesten des Hofgerichts 11, S. 245 Nr. 340.
Regest
Anno eodem. König Wenzel an Landgraf Hermann von Hessen: Der König befiehlt dem Adressaten, die von Friedrich vom Alten Haus zu Padberg und dessen Sohn Friedrich usurpierte Freigrafschaft und das Stillegericht (Stulgerichte) im Gebiet von Padberg nicht mehr zu gestatten, nachdem der König es widerrufen hat.
Nachweise

Weitere Personen

Wenzel, König · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Padberg, Friedrich [I.] von · Padberg, Friedrich [II.] von

Weitere Orte

Padberg, Freigrafschaft · Padberg, Stillegericht

Sachbegriffe

Könige · Befehle, königliche · Freigrafschaften · Gerichte, illegale · Stillegerichte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Urkundenregesten Königs- und Hofgericht 11

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 11051 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11051> (Stand: 09.05.2026)