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Regesten der Landgrafen von Hessen

1493 Oktober 1

Ungebotenes Ding wegen Feldschadens

Regest-Nr. 10228

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, C 4 Grünberg Nr. 1, Bl. 295r (gleichzeitig).
Regesten: Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 3, 1, S. 458 Nr. 644.
Regest
Ungebotenes Ding Dienstag etc. nach Michaelis a. etc. 93: Die Antoniter-Hofleute und Erben Bursfeld(es) haben Feldschaden getan, sollen das verbüßen nach (Wort-)Laut der Regiments.
Regimentsordnung Landgraf Ludwig I. von 1455 April 14 und Bestätigung Wilhelms III. von 1491 Oktober 4.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Sachbegriffe

Dinge, ungebotene · Gerichtstage · Hofleute · Feldschäden, Bestrafung von · Landesregimente

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Eckhardt, Eschwege 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10228 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10228> (Stand: 08.05.2026)