Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg

↑ Liebesgaben zur ersten Kriegsweihnacht in der Darmstädter Zeitung, 1914/15

Abschnitt 18: 30.12.1914: Dank des Leib-Dragoner-Regts. Nr. 24

„Weihnachtsdank“
des Leib-Dragoner-Regiments Nr. 241
(gedichtet von den Dragonern Kröll und Spangenberg der 2. Eskadron2 )
Wenn zu Haus Euch die Glocke von Siegen erzählt,
Habt Ihr Lieben, in Hoffen und Glauben gestählt,
Treu gedacht auch an ….. uns hier draußen.

Wenn ein eisiger Wind auch die Heimat durchfegt,
Euer Herz doch in warmem Empfinden sich regt
In Gedanken an ….. uns hier draußen.

Wenn die Gattin, die Mutter durchs Zimmerchen geht,
Wo der Vater, der Sohn einst in Frieden gelebt,
So gedenkt sie an ….. uns hier draußen.

Wenn der Mond und die Sterne getreu halten Wacht,
Euer Augenpaar sucht sie in schweigender Nacht.
Ihr gedenkt dann an ….. uns hier draußen.

Wenn der Weihnachtsbaum brennt, unser Weihnachtsidyll,
Eure Gabe der Liebe uns sagen hier will:
Ihr gedachtet an ….. uns hier draußen.

In der Seele erklingt es mit Dankbarkeit nach:
In der Heimat die Lieben zu Christkindleinstag
Sie gedachten an ….. uns hier draußen.

Und der Liebe Gedenken umschmeichelt das Herz,
Es erhöhet die Freude, es bannet den Schmerz.
„Habt schön Dank drum von ….. uns hier draußen.“


  1. Leib-Dragoner-Regiment (2. Großherzoglich Hessisches) Nr. 24, als 25. Großherzoglich Hessische Kavallerie-Brigade in der Preußischen Armee eingestellt, stationiert in Darmstadt.
  2. kleinste taktische Einheit der Kavallerie.

Personen: Kröll · Spangenberg
Sachbegriffe: Leib-Dragoner-Regiment Nr. 24 · Heimat · Gattinnen · Mütter · Väter · Söhne · Darmstädter Zeitung · Frieden · Weihnachtsbäume · Weihnachtsidyllen · Christkindleinstag
Empfohlene Zitierweise: „Liebesgaben zur ersten Kriegsweihnacht in der Darmstädter Zeitung, 1914/15, Abschnitt 18: 30.12.1914: Dank des Leib-Dragoner-Regts. Nr. 24“, in: Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg <https://www.lagis-hessen.de/de/purl/resolve/subject/qhg/id/51-18> (aufgerufen am 30.04.2024)